Sammlungen: Erlaubnispflicht


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich

  • für Sammlungen innerhalb eines Landkreises: an die Kreisverwaltung bzw. in einer kreisfreien Stadt an die Stadtverwaltung,
  • für überregionale Sammlungen: an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Referat 23.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende