Agrarförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Landwirtinnen und Landwirte sowie Winzerinnen und Winzer können Anträge zur Agrarförderung für die Direktzahlungen, Ökoregelungen, Tierprämien, Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus stellen.  
    Auskunft erteilt auch dss rheinland-pfälzischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.

    Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) steht als Online-Antrag zur Verfügung und ist an Fristen gebunden.
    Schulungsvideos zum Antrag und zu einzelnen Werkzeugen stehen ebenfalls zur Verfügung. Innerhalb des Antrags gibt es umfangreiche Hilfestellungen zur Unterstützung der Antragstellerinnen und Antragsteller.

    Die Zugangsdaten aus dem vergangenen Jahr bleiben gültig, somit können alle Antragstellerinnen und Antragsteller, die bereits einen Antrag auf Direktzahlungen oder Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen in Rheinland-Pfalz gestellt haben, mit den bekannten Zugangsdaten in LEA arbeiten. Antragstellerinnen und Antragsteller, die bisher noch keinen Antrag zu den Flächen bzw. den Tierprämien für Mutterkühe oder Mutterschafe/-ziegen gestellt haben, können bei der zuständigen Kreisverwaltung einen Zugang zu LEA beantragen. 

    Dienstleister haben die Möglichkeit sich im LEA-Dienstleisterportal zu registrieren, damit Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen ihnen Anträge in ihrem Auftrag zur Bearbeitung zuweisen können. 

    Informationen zu den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)  und zum Antragsverfahren sind zu finden unter:

    www.add.rlp.de

    www.eantrag.rlp.de/LEA   

    www.agrarumwelt.rlp.de

    Der Landwirtschaftliche Elektronische Antrag (LEA) ist zu erreichen unter: 

    Für Antragsteller: www.lea.rlp.de

    Für Dienstleister: www.lea.rlp.de/rlp-eantrag-portal-dl