Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Abweichende Zuständigkeiten:

Bitte wenden Sie sich bei folgenden Themen, direkt an die jeweils zuständige Behörde:

- Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen von geschützten Arten: Bundesamt für Naturschutz (BfN)

- Fundtiere: bitte im Fundbüro Ihrer Verbandsgemeinde / Stadtverwaltung melden, diese kümmern sich um die Unterbringung der Tiere

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende