Katastrophenschutz

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgabenträger sind

    • die Gemeinden für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise für den überörtlichen Brandschutz und die überörtliche allgemeine Hilfe,
    • die Landkreise und kreisfreien Städte für den Katastrophenschutz und
    • das Land für die zentralen Aufgaben des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes sowie für die Aufgaben des vorbeugenden Gefahrenschutzes. Das Land hat zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier ein Referat „Brand- und Katastrophenschutz“ eingerichtet und unterhält für Ausbildungszwecke die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz.

    Weiterhin werden neben den Feuerwehren insbesondere die Hilfsorganisationen und das Technische Hilfswerk (Länderverband Hessen/ Rheinland/ Saarland) im Katastrophenschutz als unterstützende Facheinheiten eingesetzt. Die Aus- und Fortbildung im Katastrophenschutz baut auf die Fachausbildung der rheinland-pfälzischen Feuerwehren und Hilfsorganisationen auf. Als zentrale Ausbildungsstätte hat das Land die Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz eingerichtet.

    Alle nicht polizeilichen Hilfeersuchen werden künftig von acht Integrierten Leitstellen entgegengenommen und koordiniert werden. Die Integrierten Leitstellen bilden damit einen einheitlichen Meldekopf.

    FRÜHWARNSYSTEME

    Frühwarnsysteme dienen als Hilfsmittel, um aufkommende Gefahren wie z.B. Brände, schwere Unwetter oder andere unerwartete Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen. Gefährdete können so möglichst schnell darüber informiert werden. Dafür stehen den Bürgern als Frühwarnsysteme Apps zur Verfügung, die sie auf ihrem Mobiltelefon installieren können.

    KATWARN

    KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.

    KATWARN meldet ausschließlich offizielle Warninformationen zuständiger Behörden, Einrichtungen und Leitstellen. Da die Verantwortung für Warnungen in Deutschland je nach Gefahrensituation auf verschiedene Einrichtungen verteilt ist, kann sich die Nutzung von KATWARN regional unterscheiden.

    NINA

    Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, können Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen, wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einem Großbrand erhalten. Sie wird im Rahmen des bundesweiten Warntages neben anderen Warnmitteln erprobt. Der bundesweite Warntag findet erstmals am 10. September 2020 statt und wird ab dann jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September durchgeführt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Der Katastrophenschutz hat die Aufgabe, Leben und Gesundheit der Bevölkerung, ihre Wohnungen sowie Arbeitsstätten und Betriebe gegen auftretende Notstände bei Katastrophen zu schützen.

    Katastrophen werden unterteilt in:

    • Naturkatastrophen (Hochwasser-, Sturm-, Unwetter-, Schnee-, Waldbrand-, Erdbeben- und Brandkatastrophen) in bewohneten Orten
    • Zivilisationskatastrophen (Industrie-, Reaktor-, Verkehrskatastrophen einschließlich Bahn, Flugzeuge und Binnenschifffahrt, Explosionen, Versorgungsausfall, Entsorgungsausfall)
    • Ansteckende Krankheiten katastrophalen Ausmaßes (Pandemien = Epidemien größeren Ausmaßes, Lebensmittel- oder Trinkwasservergiftungen)

    Katastrophenschutzplan der Kreisverwaltung Bad Dürkheim:

    Katastrophenschutzplan Landkreis Bad Dürkheim (kennwortgeschützte pdf-Datei)

    Dieser Plan regelt alle Abwehr- und Beseitigungsmaßnahmen bei Katastrophen. Alle Hilfsorganisationen (z.B. Feuerwehren, Deutsches Rotes Kreuz, Bundeswehr, ASB und THW), die für die Bekämpfung von Katastrophen verantwortlich sind, liegt dieser Plan vor. Somit ist ein unverzügliches Handeln möglich.

    Außerdem haben die Gemeinden, Betriebe und Hilfsorganisationen eigene Pläne erstellt.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die rechtliche Grundlage für eine umfassende moderne Gefahrenabwehr ist insbesondere das "Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)" in Verbindung mit dem "Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall- und Krankentransport (RettDG)". Die einschlägigen Rechtsgrundlagen stehen auf der Homepage der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule zum Download bereit.

    Vertiefende Informationen stellen neben den Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor Ort folgende Landesdienststellen zur Verfügung:

    • Ministerium des Innern und für Sport
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier,
    • Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-Pfalz.