Meldung einer Tierhaltung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Haltung von folgenden Tieren  müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

    • Rinder
    • Schweine (auch Minipigs)
    • Schafe
    • Ziegen
    • Einhufer (z.B. Pferd, Esel, Maultier, Maulesel, Zebra, Zebroide)
    • Hühner
    • Enten
    • Gänse
    • Fasane
    • Perlhühner
    • Rebhühner
    • Tauben
    • Truthühner
    • Wachteln
    • Laufvögel (z.B. Emu, Strauß, Nandu)
    • Gehegewild (z.B. Damwild, Rotwild, Muffelwild, Rehwild)
    • Kameliden (z.B. Kamel, Dromedar, Alpaka, Lama, Vikunja, Guanako)
    • andere Klauentiere
    • Fische (Aquakulturbetriebe und Angelteiche mit z.B. Forellen, Karpfen, Hechten, Schleien, Goldfischen, Aalen, Neunaugen, Zehnfußkrebsen, Weichtieren (diese Aufzählung ist nicht abschließend)
    • Bienen und Hummeln

    Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.

    Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010 (Stand Juli 2010) haben Halter von Rindern, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde und Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel dieses der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim anzuzeigen. Die Haltungen werden mit einer Registriernummer erfasst, welche auch Grundlage für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist.

    Sie setzt sich wie folgt zusammen:

    • 276 für Deutschland,
    • 07 für Rheinland-Pfalz,
    • 332 bzw. 316 für Bad Dürkheim oder Neustadt a.d.W.
    • XXX drei Ziffern für die Ortsgemeinde und
    • YYYY vier Ziffern für den Betrieb

    Für die Durchführung der Registrierung werden folgende Daten benötigt:

    1. Name,Vorname des Eigentümers oder Besitzers,
    2. Wohnanschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
    3. Erreichbarkeiten (Telefon, fax, Mailadresse),
    4. Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart, ggf. Rasse und Geschlecht.
    5. Standort der Tiere, jeweils bezogen auf die Tierart (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
    6. Geburtsdatum des Eigentümers der Tiere,
    7. Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer

    Die Daten können per Post, Fax oder Mail an die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geschickt werden:

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim
    Abteilung 6
    Philipp-Fauth-Str. 11
    67098 Bad Dürkheim
    Fax 06322-961-6050
    veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

    Die Betriebsnummer wird Ihnen dann so schnell als möglich zugesandt.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei der Haltung von

    • Rindern,
    • Schweinen,
    • Schafen,
    • Ziegen,
    • Pferden und
    • Bienenvölkern

    besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

Anmeldeformular Nutztierhaltung (pdf-Dokument)


Weitere Informationen 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende