Gesundheitliche Beratung für in der Prostitution tätige Menschen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:

An wen muss ich mich wenden?

Für die gesundheitliche Beratung ist das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung zuständig, in kreisfreien Städten das Gesundheitsamt des Landkreises.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende