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Taxitarif im Landkreis Bad Dürkheim an wirtschaftliche Situation angepasst

Der Landkreis Bad Dürkheim hat über die Taxitarifordnung, auch Droschkenordnung genannt, den Taxitarif erhöht. Die neue Tarifordnung tritt ab 1. August 2026 in Kraft und gilt in allen Städten und Gemeinden des Landkreises Bad Dürkheim.

Ab sofort gelten folgende Beförderungsentgelte:

  • Grundpreis: 4,80 Euro
  • Pro Kilometer: 2,60 Euro
  • Wartezeit je Stunde: 38 Euro
  • Pro Kilometer/Großraumfahrzeuge ab dem fünften Fahrgast: 3 Euro
  • Pro Kilometer/Tarif für Fahrten nachts (22 bis 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen:  2,80 Euro


Eine Erhöhung der Tarife war von einem Taxiunternehmen im Landkreis beantragt worden. Das hält sowohl die zuständige Zulassungsbehörde des Landkreises als auch der Verband des Verkehrsgewerbes für grundsätzlich nachvollziehbar angesichts teils deutlich gestiegener Kosten durch Mindestlöhne und Spritpreise. Hinzu kommen Teuerungsrate und Inflation, außerdem die ab 1. Januar 2026 bundesweit verpflichtende Umsetzung der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) unter anderem in Taxametern. Zuvor waren die Tarife zuletzt im März 2019 und im März 2023 angepasst worden.

Die Droschkenordnung dient als Instrument des Personenbeförderungsgesetzes dazu, einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen der Fahrgäste (Sicherheit, Transparenz Verfügbarkeit) und der Taxiunternehmen (Existenzsicherung, geordneter Wettbewerb) zu sorgen. Der Landkreis legt als zuständige Behörde in der Droschkenordnung die Tarife fest.