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Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass
- eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
- nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.
An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Bad DürkheimFür die Begründung von Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist zusammen mit dem Aufteilungsplan Grundlage für die rechtliche Verankerung von Wohneigentum durch das Grundbuchamt im so genannten Grundbuchblatt (Grundbucheintrag).
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung, die Gemeinschaftseigentumsflächen und entsprechende Sondereigentumsflächen (z.B. abgeschlossene Wohneinheiten) nummeriert und getrennt voneinander darstellt.
Alle geschlossenen Gebäude auf dem Grundstück sind vollständig zu erfassen. Hierzu zählen auch Garagen und Schuppen.Formulare (pdf-Dateien zum Ausdruck):
Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des § 7 Absatz 3 Nr. 2 des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG)
Hinweise Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:
Altleiningen Frau Wendel Bad Dürkheim Herr Rinne Battenberg Frau Wendel Bissersheim Frau Wendel Bobenheim Herr Eyrisch Bockenheim Frau Wendel Carlsberg Frau Wendel Dackenheim Herr Eyrisch Deidesheim Herr Rinne Dirmstein Frau Wendel Ebertsheim Frau Wendel Ellerstadt Frau Haas Elmstein Herr Eyrisch Erpolzheim Herr Eyrisch Esthal Herr Eyrisch Forst Herr Rinne Frankeneck Herr Eyrisch Freinsheim Herr Eyrisch Friedelsheim Frau Haas Gerolsheim Frau Wendel Gönnheim Frau Haas Großkarlbach Frau Wendel Grünstadt Frau Himstedt Haßloch Frau Haas Herxheim Herr Eyrisch Hettenleidelheim Frau Wendel Kallstadt Herr Eyrisch Kindenheim Frau Wendel Kirchheim Frau Wendel Kleinkarlbach Frau Wendel Lambrecht Herr Eyrisch Laumersheim Frau Wendel Lindenberg Herr Eyrisch Meckenheim Herr Rinne Mertesheim Frau Wendel Neidenfels Herr Eyrisch Neuleiningen Frau Wendel Niederkirchen Herr Rinne Obersülzen Frau Wendel Obrigheim Frau Wendel Quirnheim Frau Wendel Ruppertsberg Herr Rinne Tiefenthal Frau Wendel Wachenheim Frau Haas Wattenheim Frau Wendel Weidenthal Herr Eyrisch Weisenheim am Berg Herr Eyrisch Weisenheim am Sand Herr Eyrisch Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
- Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
- Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
- Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
- Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
- Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
- aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Dirk Eyrisch
- Frau Julia Haas
- Herr Stephan Rinne
- Herr Gernot SchwinnLeitung Referat 50 - Stellvertretende Abteilungsleitung
- Frau Stephanie Wendel