Bauüberwachung

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde kann die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen sowie die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten überprüfen.

    Auch um der Bauaufsichtsbehörde eine Bauüberwachung zu ermöglichen, darf mit der Ausführung genehmigungsbedürftiger Vorhaben einschließlich des Aushubs der Baugrube u. a. erst dann begonnen werden, wenn die Bauherrin oder der Bauherr den Baubeginn der Bauaufsichtsbehörde mindestens eine Woche vorher schriftlich mitgeteilt hat; dies gilt auch für die Wiederaufnahme von Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

    Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung des Bauzustands durchgeführt wird, liegt im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde. Über das Ergebnis der Besichtigung ist auf Verlangen der Bauherrin oder des Bauherrn eine Bescheinigung auszustellen.

    Wegen der Einzelheiten siehe:

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    Altleiningen Herr Kutschke
    Bad Dürkheim Herr Bantle
    Battenberg Herr Burkard
    Bissersheim Herr Burkard
    Bobenheim Herr Burkard
    Bockenheim Herr Burkard
    Carlsberg Herr Kutschke
    Dackenheim Herr Bantle
    Deidesheim Herr Bantle
    Dirmstein Herr Burkard
    Ebertsheim Herr Burkard
    Ellerstadt Herr Kutschke
    Elmstein Herr Burkard
    Erpolzheim Herr Bantle
    Esthal Herr Burkard
    Forst Herr Bantle
    Frankeneck Herr Burkard
    Freinsheim Herr Bantle
    Friedelsheim Herr Kutschke
    Gerolsheim Herr Burkard
    Gönnheim Herr Kutschke
    Großkarlbach Frau Burkard
    Grünstadt Herr Burkard
    Haßloch Herr Kutschke
    Herxheim Herr Bantle
    Hettenleidelheim Herr Kutschke
    Kallstadt Herr Bantle
    Kindenheim Herr Burkard
    Kirchheim Herr Burkard
    Kleinkarlbach Herr Burkard
    Lambrecht Herr Burkard
    Laumersheim Herr Burkard
    Lindenberg Herr Burkard
    Meckenheim Herr Bantle
    Mertesheim Herr Burkard
    Neidenfels Herr Burkard
    Neuleiningen Herr Burkard
    Niederkirchen Herr Bantle
    Obersülzen Herr Burkard
    Obrigheim Herr Burkard
    Quirnheim Herr Burkard
    Ruppertsberg Herr Bantle
    Tiefenthal Herr Kutschke
    Wachenheim Herr Kutschke
    Wattenheim Herr Kutschke
    Weidenthal Herr Burkard
    Weisenheim am Berg Herr Bantle
    Weisenheim am Sand Herr Bantle
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Den mit der Überprüfung beauftragten Personen ist jederzeit Einblick in bestimmte Unterlagen und Aufzeichnungen zu gewähren.

    Dies betrifft:

    • Genehmigungen
    • Zulassungen
    • Prüfzeugnisse
    • Übereinstimmungserklärungen
    • Übereinstimmungszertifikate
    • Überwachungsnachweise
    • Befähigungsnachweise
    • Zeugnisse und Aufzeichnungen über die Prüfung von Bauprodukten und Bauarten
    • Bautagebücher und
    • andere vorgeschriebene Aufzeichnungen
  • Rechtsgrundlage