Personenbeförderungsgesetz

  • Leistungsbeschreibung

    Taxentarifordnung für Städte und Gemeinden des Landkreises Bad Dürkheim

    Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim erlässt aufgrund des § 51 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.02. 2026 (BGBl 2026. Nr. 47) und § 2 Abs. 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten der Landesregierung nach dem Personenbeförderungsgesetz vom 13. Februar 1996 (GVBl. S.115), in den jeweils geltenden Fassungen, folgende Rechtsverordnung:

    Taxentarifordnung für Städte und Gemeinden des Landkreises Bad Dürkheim - 08/2026 (pdf-Format)

    Die in dieser Verordnung festgesetzten Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen gelten für die in den Städten und Gemeinden des Landkreises Bad Dürkheim bereitgestellten Taxen und zwar für Fahrten im jeweiligen Stadt-  bzw. Gemeindegebiet. Zum Stadt- und Gemeindegebiet gehört das Gebiet innerhalb der Ortstafeln (Zeichen 310 und 311 StVO), sofern auf der Genehmigungsurkunde nichts anderes bestimmt ist.