Bestehende Fahrerlaubnis um Klasse C, C1, CE oder C1E erweitern

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Um Lkw oder Fahrzeugkombinationen aus einem Lkw und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse C, CE, C1 oder C1E. Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts beantragen. Die Erweiterung der Fahrerlaubnis ist auf 5 Jahre befristet. Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

    Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse verschiedene Voraussetzungen erfüllen.

    Fahrerlaubnis Klasse C:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse CE:

    • Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C
    • Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Lkw fahren

    Fahrerlaubnis Klasse C1:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit bis zu 750 kg Gesamtgewicht
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse B
    • Mindestalter: 18 Jahre

    Fahrerlaubnis Klasse C1E:

    • leichtere Nutzfahrzeuge mit zwischen 3,5 t und 7,5 t Gesamtgewicht und maximal 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
    • Anhänger mit mehr als 750 kg Gesamtgewicht, maximal so schwer wie das Leergewicht des Zugfahrzeugs
    • maximales Gesamtgewicht der Kombination von 12 t
    • vorausgesetzte Fahrerlaubnis: Klasse C1
    • Mindestalter: 18 Jahre
    Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Bei Berufskraftfahrern: Es wird zusätzlich zum Nachweis der Qualifizierung ein Fahrerqualifizierungsnachweis benötigt. Bitte informieren Sie sich unter dieser Leistung vorab bezüglich einer ggf. auch hierfür erforderlichen Antragstellung und der erforderlichen Unterlagen.

    Sollte zusätzlich eine Fahrerkarte benötigt werden, informieren Sie sich bezüglich der Antragstellung und dieser Leistung über die erforderlichen Unterlagen.

  • Voraussetzungen

    • Ihr Hauptwohnsitz ist in Deutschland.
    • Sie haben eine Fahrerlaubnis mit der jeweils vorausgesetzten Klasse.
    • Sie haben das Mindestalter für die jeweilige Klasse bei der Erteilung der Fahrerlaubnis erreicht.
    • Sie haben die in der beantragten Fahrerlaubnisklasse erforderliche theoretische und praktische Ausbildung und Prüfung erfolgreich absolviert.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
    • Aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter Hochformat, Frontalaufnahme
    • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
    • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung, nicht älter als 1 Jahr
    • aktueller Führerschein
    • Angaben zur Fahrschule
    • Nachweis über die bestandene Prüfung der beantragten Klasse C, CE, C1 oder C1E
  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Erweiterung der Fahrerlaubnis 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragen.

    Geltungsdauer: 5 Jahre

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis gewerblich nutzen möchten, müssen Sie die Vorschriften über die Berufskraftfahrerqualifikation (BKrFQG) beachten.

    Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

    Die Antragstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (für die gewerbliche Nutzung der Klassen) erfolgt bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

  • Weiterführende Informationen


An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim

Die Antragstellung ist bei dem für Ihren derzeitigen Wohnort zuständigen Bürgerbüro der Verbandsgemeinde-, Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim vorzunehmen.

Die Bearbeitung erfolgt sodann durch die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende