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Elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:
- persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum
- Ihr Foto
- Ihre Fingerabdrücke
- Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus.
Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Online-Dienstleistungen nutzen können. Ihre persönlichen Daten sind dabei zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Bei ungeklärter Identität wird der eAT immer mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion ausgestellt.
Der eAT ist so lange gültig, wie Ihr befristeter Aufenthaltstitel. Ist Ihr Aufenthaltstitel unbefristet, ist der eAT maximal 10 Jahre gültig. Danach muss er neu ausgestellt werden.
Ändert sich etwas an Ihren Angaben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Spezielle Hinweise für Kreis Bad DürkheimZum 01.09.2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Die Aufenthaltstitel werden künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Dieser enthält neben Fingerabdrücken, ein biometrisches Lichtbild, Ihre Unterschrift und Ihre Anschrift. Mit dem eAT ist zukünftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen Personalausweis) über einen PIN gegeben.
Der eAt wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörigen von EU-Bürgern die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich zusätzliche Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen.
Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.In der Praxis bedeutet dies, dass folglich längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die persönliche Vorsprache des Antragstellers (ab 6 Jahre) zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag in Zukunft mind. 2 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen.
Informationsbrief zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Pdf-Datei)
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel für Arbeitgeber
Flyer in verschiedenen Sprachen zum eAT:
Flyer des Bundesministeriums in verschiedenen Sprachen (externer Link)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Spezielle Hinweise für Kreis Bad DürkheimEinheitliches Antragsformular Aufenthaltstitel (ausfüllbares pdf-Dokument)
Welche Gebühren fallen an?