Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Erfahrungsgemäß beantragen viele Antragsteller gleichzeitig die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klasse C/CE sowie ggf. eine Fahrerkarte. Informieren Sie sich bitte entsprechend den Leistungen bezüglich der Voraussetzungen und Antragstellung.

  • Teaser

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Der Nachweis über die Qualifizierung muss am Tag der Antragstellung online über das Berufskraftfahrerqualifizierungsregister (BQR) von uns abrufbar sein. Bitte tragen Sie in Ihrem Sinne im Vorhinein dafür Sorge, dass Ihre Qualifizierungsstelle die Eintragung in das Register vorgenommen hat. Papierbescheinigungen über die Qualifizierung dürfen nicht mehr als Nachweis angenommen werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.


  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf eines ggf. bereits vorhandenen befristeten Fahrerqualifizierungsnachweises gestellt werden. Nutzen Sie diese Zeit in Ihrem Sinne und stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.

  • Rechtsgrundlage