Baugenehmigungsverfahren

  • Leistungsbeschreibung

    Die Zulässigkeit von Gebäuden und die Anforderungen an diese sind in zahlreichen Vorschriften festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel das Baugesetzbuch, die Landesbauordnung, die Garagenverordnung oder andere Verordnungen. Es gehören auch Bebauungspläne und örtliche Satzungen dazu, ebenso einzuhaltende DIN-Vorschriften.

    Verschiedene Wohngebäude sind in Rheinland-Pfalz genehmigungsfrei. Hier ist der Bauherr allein für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich. Es besteht keine Wahlfreiheit zwischen dem Freistellungs- und dem Baugenehmigungsverfahren. Bauanträge (Formulare und Anträge) für Vorhaben, die im Freistellungsverfahren zu behandeln sind, werden auch als solche beschieden. Bei allen anderen Vorhaben wird in einem Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsicht geprüft, ob die Planung bau- und baunebenrechtlichen Vorschriften entspricht.

    Die Dauer der Genehmigungsverfahren hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind zum Beispiel:

    • Sind die Antragsunterlagen vollständig und mängelfrei?
    • Verstößt das Vorhaben gegen öffentliches Recht?
    • Sind umfangreichere Untersuchungen, etwa bei Altlastenverdacht, erforderlich?
    • Müssen Erschließungs- oder Stellplatzfragen vertraglich geregelt werden?
    • Muss die Statik geprüft werden und wie lange dauert dies?

    Zeitlicher Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens 

    Ziel der Gesetzgebung ist es, die bauaufsichtlichen Verfahren möglichst schnell und für den Bürger verständlich durchzuführen. Seit einiger Zeit sind in der Landesbauordnung detaillierte Festlegungen enthalten, wie ein Bauantrag von den Behörden zu behandeln ist. Innerhalb von 10 Werktagen hat die Bauaufsichtsbehörde zu prüfen,

    • ob der Antrag vollständig ist,
    • andere Behörden oder Stellen zu beteiligen sind und
    • ob sachverständige Personen hinzuziehen sind.

    Der Antragsteller erhält eine schriftliche Eingangsbestätigung, in der er gegebenenfalls aufgefordert wird, weitere Exemplare des Antrages nachzureichen, wenn dies für die gleichzeitige Beteiligung mehrerer Stellen erforderlich ist. Im Interesse eines zügigen Verfahrens sollten Sie einer solchen Nachforderung möglichst umgehend nachkommen. Eine Verpflichtung hierzu besteht Ihrerseits nicht.

    Unvollständige oder nicht prüffähige Anträge werden gebührenpflichtig nach Verwaltungsaufwand zurückgewiesen.

    Planungshoheit der Gemeinde 

    Vor der Erteilung von Baugenehmigungen für Vorhaben, die nicht innerhalb eines Bebauungsplangebietes liegen sondern innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteilen (§ 34 BauGB), werden diese von der jeweiligen Ortsgemeinde zur Prüfung der Frage des Einvernehmens vorgelegt, welches grundsätzlich erforderlich ist.

    Formulare / Anträge

    Auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz erhalten Sie die notwendigen Antragsformulare zur Einreichung eines Bauantrags
    https://fm.rlp.de/service/vordrucke

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    Altleiningen Frau van der Hoofd
    Bad Dürkheim Frau Becker
    DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, Ungstein
    Frau Wolf
    Battenberg Frau van der Hoofd
    Bissersheim Frau van der Hoofd
    Bobenheim Herr Luffy
    Bockenheim Frau van der Hoofd
    Carlsberg Herr Luffy
    Dackenheim Herr Luffy
    Deidesheim Frau Hoffmann
    Dirmstein Frau van der Hoofd
    Ebertsheim Frau van der Hoofd
    Ellerstadt Frau Hoffmann
    Elmstein Herr Luffy
    Erpolzheim Herr Luffy
    Esthal Herr Luffy
    Forst Frau Hoffmann
    Frankeneck Herr Luffy
    Freinsheim Herr Luffy
    Friedelsheim Frau Hoffmann
    Gerolsheim Frau van der Hoofd
    Gönnheim Frau Hoffmann
    Großkarlbach Frau van der Hoofd
    Grünstadt Frau van der Hoofd/Frau Becker
    Asselheim, Sausenheim Frau Wolf
    Haßloch Frau Wolf
    Herxheim Herr Luffy
    Hettenleidelheim Herr Luffy
    Kallstadt Herr Luffy
    Kindenheim Frau van der Hoofd
    Kirchheim Frau van der Hoofd
    Kleinkarlbach Frau van der Hoofd
    Lambrecht Herr Luffy
    Laumersheim Frau van der Hoofd
    Lindenberg Herr Luffy
    Meckenheim Frau Hoffmann
    Mertesheim Frau van der Hoofd
    Neidenfels Herr Luffy
    Neuleiningen Frau van der Hoofd
    Niederkirchen Frau Hoffmann
    Obersülzen Frau van der Hoofd
    Obrigheim Frau van der Hoofd
    Quirnheim Frau van der Hoofd
    Ruppertsberg Frau Hoffmann
    Tiefenthal Frau van der Hoofd
    Wachenheim Frau Hoffmann
    Wattenheim Herr Luffy
    Weidenthal Herr Luffy
    Weisenheim am Berg Herr Luffy
    Weisenheim am Sand Herr Luffy