Erwachsenenbetreuung

  • Leistungsbeschreibung

    Nicht mehr Bevormundung ist gefragt, vielmehr soll die Betreuung den benachteiligten Personen helfen, ihr Leben soweit wie möglich selbstständig zu gestalten. Sie sollen nicht Objekt einer anonymen Aktenverwaltung sein, sondern trotz - und mit - ihren Behinderungen in ihren Wünschen ernst genommen und unterstützt werden.

    Nach wie vor wird der Hauptanteil der Betreuungsarbeit durch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer neben deren beruflichen und familiären Verpflichtungen geleistet. Ohne sie wäre es nicht möglich, das Betreuungsrecht mit Leben zu erfüllen. Hierfür möchten wir uns bei allen Betreuerinnen und Betreuern ganz herzlich bedanken.

    Aufgabe der Betreuungsbehörde ist es, dieses Ehrenamt weiter zu fördern und zu unterstützen.