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Jugendhilfe
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Leistungsbeschreibung
LeistungsbeschreibungBeschreibung
Gemäß § 27 Abs. 1 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Folgende Hilfen werden angeboten (§§ 28 - 35):- Erziehungsberatung (§ 28)
- Soziale Gruppenarbeit (§ 29)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (§ 30)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32)
- Vollzeitpflege (§ 33)
- Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (§ 34)
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35)
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§35a)
- Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42)
Diese beiden Hilfen werden immer in Verbindung einer der anderen Hilfen veranlasst.
Für eine intensive Beratung wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialdienst Ihres Jugendamtes.An wen muss ich mich wenden?
- Kreisverwaltung
- Stadtverwaltung mit Jugendamt
Rechtsgrundlage
RechtsgrundlageSGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Annika Annawald
- Frau Maike Bleiwa
- Frau Nicole Budde-Bopp
- Frau Ulrike Denzler
- Frau Julia Dringenberg
- Frau Lisa Flockerzi
- Frau Felicitas Halkenhäuser
- Frau Theresa Hatzfeld
- Frau Vanessa Helfrich
- Frau Marie-Luise Hermann
- Frau Friederike Knitl
- Frau Katharina Monath
- Frau Lisa Plettenberg
- Frau Anna Schaich
- Frau Anja Schneider
- Herr Berthold Schneider
- Frau Caroline Schultheis
- Herr Maximilian Schütz
- Frau Stephanie Staude
- Frau Lisa Urschel
- Frau Carmen Wendel
- Frau Barbara Werle