Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen (z. B. Gebäude) bedürfen der Baugenehmigung. Dies gilt jedoch nur, soweit in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz nicht etwas anderes bestimmt ist wie im Katalog der baugenehmigungsfreien Vorhaben, im Freistellungsverfahren sowie der Bauaufsicht nicht unterliegende Vorhaben.

    Eine Baugenehmigung ist zu erteilen, wenn dem Vorhaben keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung (Bauantrag) ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

    Welche Bauunterlagen mit dem Bauantrag vorgelegt werden müssen, ergibt sich insbesondere aus der Landesverordnung über Bauunterlagen und die bautechnische Prüfung. Der Bauantrag und die Bauunterlagen müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser verantwortet werden, die bei Anträgen zu Gebäuden bauvorlageberechtigt sein müssen.

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt vier Jahre. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Der Antrag muss vor Fristablauf eingegangen sein.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    Altleiningen Frau van der Hoofd
    Bad Dürkheim Frau Becker
    DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, Ungstein Frau Wolf
    Battenberg Frau van der Hoofd
    Bissersheim Frau van der Hoofd
    Bobenheim Herr Luffy
    Bockenheim Frau van der Hoofd
    Carlsberg Herr Luffy
    Dackenheim Herr Luffy
    Deidesheim Frau Hoffmann
    Dirmstein Frau van der Hoofd
    Ebertsheim Frau van der Hoofd
    Ellerstadt Frau Hoffmann
    Elmstein Herr Luffy
    Erpolzheim Herr Luffy
    Esthal Herr Luffy
    Forst Frau Hoffmann
    Frankeneck Herr Luffy
    Freinsheim Herr Luffy
    Friedelsheim Frau Hoffmann
    Gerolsheim Frau van der Hoofd
    Gönnheim Frau Hoffmann
    Großkarlbach Frau van der Hoofd
    Grünstadt Frau van der Hoofd/Frau Becker
    Asselheim, Sausenheim Frau Wolf
    Haßloch Frau Wolf
    Herxheim Herr Luffy
    Hettenleidelheim Herr Luffy
    Kallstadt Herr Luffy
    Kindenheim Frau van der Hoofd
    Kirchheim Frau van der Hoofd
    Kleinkarlbach Frau van der Hoofd
    Lambrecht Herr Luffy
    Laumersheim Frau van der Hoofd
    Lindenberg Herr Luffy
    Meckenheim Frau Hoffmann
    Mertesheim Frau van der Hoofd
    Neidenfels Herr Luffy
    Neuleiningen Frau van der Hoofd
    Niederkirchen Frau Hoffmann
    Obersülzen Frau van der Hoofd
    Obrigheim Frau van der Hoofd
    Quirnheim Frau van der Hoofd
    Ruppertsberg Frau Hoffmann
    Tiefenthal Frau van der Hoofd
    Wachenheim Frau Hoffmann
    Wattenheim Herr Luffy
    Weidenthal Herr Luffy
    Weisenheim am Berg Herr Luffy 
    Weisenheim am Sand Herr Luffy
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Erteilung der Baugenehmigung fallen Gebühren an, deren Höhe sich im Wesentlichen nach der Art des genehmigten Vorhabens bestimmt. Diese Gebühren werden nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Der Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen.

  • Typisierung

    4
  • Status Bibliothekseintrag

    1
  • Status Katalogeintrag

    6

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung der Baugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende