Teilbaugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

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  • Leistungsbeschreibung

    Ist ein Bauantrag eingereicht, so kann nach § 73 Abs. 1 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) der Beginn der Bauarbeiten für die Baugrube und für einzelne Teile oder Bauabschnitte des Vorhabens auf Antrag schon vor Erteilung der Baugenehmigung genehmigt werden (Teilbaugenehmigung).

    Gegenstand der Teilbaugenehmigung ist zum einen - als verfügender Teil - die Freigabe der vorbereitenden Baumaßnahmen. Zum anderen enthält die Teilbaugenehmigung - als feststellender Teil - ein sog. „vorläufiges positives Gesamturteil" hinsichtlich der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des Gesamtvorhabens.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    Altleiningen Frau van der Hoofd
    Bad Dürkheim Frau Becker
    DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, Ungstein Frau Wolf
    Battenberg Frau van der Hoofd
    Bissersheim Frau van der Hoofd
    Bobenheim Herr Luffy
    Bockenheim Frau van der Hoofd
    Carlsberg Herr Luffy
    Dackenheim Herr Luffy
    Deidesheim Frau Hoffmann
    Dirmstein Frau van der Hoofd
    Ebertsheim Frau van der Hoofd
    Ellerstadt Frau Hoffmann
    Elmstein Herr Luffy
    Erpolzheim Herr Luffy
    Esthal Herr Luffy
    Forst Frau Hoffmann
    Frankeneck Herr Luffy
    Freinsheim Herr Luffy
    Friedelsheim Frau Hoffmann
    Gerolsheim Frau van der Hoofd
    Gönnheim Frau Hoffmann
    Großkarlbach Frau van der Hoofd
    Grünstadt Frau van der Hoofd/Frau Becker
    Asselheim, Sausenheim Frau Wolf
    Haßloch Frau Wolf
    Herxheim Herr Luffy
    Hettenleidelheim Herr Luffy
    Kallstadt Herr Luffy
    Kindenheim Frau van der Hoofd
    Kirchheim Frau van der Hoofd
    Kleinkarlbach Frau van der Hoofd
    Lambrecht Herr Luffy
    Laumersheim Frau van der Hoofd
    Lindenberg Herr Luffy
    Meckenheim Frau Hoffmann
    Mertesheim Frau van der Hoofd
    Neidenfels Herr Luffy
    Neuleiningen Frau van der Hoofd
    Niederkirchen Frau Hoffmann
    Obersülzen Frau van der Hoofd
    Obrigheim Frau van der Hoofd
    Quirnheim Frau van der Hoofd
    Ruppertsberg Frau Hoffmann
    Tiefenthal Frau van der Hoofd
    Wachenheim Frau Hoffmann
    Wattenheim Herr Luffy
    Weidenthal Herr Luffy
    Weisenheim am Berg Herr Luffy 
    Weisenheim am Sand Herr Luffy
  • Verfahrensablauf

    Antragstellung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist in das Ermessen der unteren Bauaufsichtsbehörde gestellt.

  • Zuständige Stelle

    Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Eine Teilbaugenehmigung kann nur auf schriftlichen Antrag erteilt werden; diesem sind alle zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen beizufügen. Da der Umfang der erforderlichen Unterlagen vom Umfang der Bauarbeiten abhängt, die freigegeben werden sollen, sind allgemeingültige Aussagen hierzu nicht möglich. Diese in Absprache mit der örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde festzulegen.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Widerspruch und Klage

  • Typisierung

    4
  • Status Bibliothekseintrag

    2
  • Status Katalogeintrag

    2

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An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Erteilung einer Teilbaugenehmigung ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

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