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Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig – also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht – mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben.Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:
- Wirbeltiere züchten oder halten, ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere und Gehegewild,
- mit Wirbeltieren handeln,
- einen Reit- oder Fahrbetrieb betreiben,
- Tiere zur Schau stellen, zum Beispiel in Shows, Ausstellungen oder Vorführungen, oder Tiere dafür zur Verfügung stellen,
- Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen,
- Hunde für andere Personen ausbilden, zum Beispiel Begleithunde oder Assistenzhunde, dafür Einrichtungen unterhalten oder die Ausbildung von Hunden durch die Halterinnen oder Halter anleiten, zum Beispiel in Hundeschulen.
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:
- Wirbeltiere oder Kopffüßer, zum Beispiel Kraken, züchten, halten oder abgeben, deren Organe oder Gewebe für wissenschaftliche Zwecke, zum Beispiel Tierversuche, bestimmt sind,
- Wirbeltiere züchten oder halten, deren Organe oder Gewebe für andere Zwecke, zum Beispiel Zellkulturen für Diagnostik, verwendet werden,
- Tiere in einem Tierheim oder in einer ähnlichen Einrichtung halten, beispielsweise einer Auffangstation,
- Tiere in einem Zoo oder einer anderen Einrichtung halten oder zur Schau stellen,
- Wirbeltiere, außer Nutztiere, gegen Entgelt oder andere Gegenleistung nach Deutschland einführen oder deren Vermittlung übernehmen, zum Beispiel Auslandshundetierschutz,
- Schutzhunde ausbilden oder dafür Einrichtungen betreiben,
- Tierbörsen veranstalten, auf denen andere Personen Tiere tauschen oder verkaufen.
Verfahrensablauf
- Nachdem Sie den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde eingereicht haben, werden diese zuerst auf Vollständigkeit und Ihre persönliche Voraussetzungen überprüft.
- Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für den gewerblichen Umgang mit Tieren versandt.
Zuständige Stelle
Zuständig ist Ihre Kreisverwaltung oder die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
- Führungszeugnis
- beglaubigte Kopie des Sachkundenachweises
Tipp: Das Führungszeugnis können Sie bei der örtlichen Meldebehörde beantragen, es kann von dort aus direkt an das zuständige Lebensmittelüberwachung- und Veterinäramt versandt werden.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Rechtsgrundlage
Kurztext
- für bestimmte Tätigkeiten im Umgang mit Tieren ist eine Erlaubnis erforderlich
- diese Tätigkeiten können unter anderem die Zucht, die Haltung und den Handel von Wirbeltieren umfassen
- die Erlaubnis wird nicht für die Haltung und Zucht von landwirtschaftlichen Nutztieren oder Gehegewild benötigt
- die Erlaubnis wird durch die zuständige Behörde auf Antrag erteilt
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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- Erlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung in Rheinland-Pfalz
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Dr. Regina Kerth
- Frau Edda McColgan
- Frau Mandy Sperlichstellv. Abteilungsleitung