An-/Abmeldung oder Aktualisierung einer Nutztierhaltung

  • Leistungsbeschreibung

    • Wenn Sie das erste mal Nutztiere im Landkreis Bad Dürkheim und/oder der kreisfreien Stadt Neustadt/Weinstraße halten und/oder halten möchten (Erstmalige Tierhaltung anzeigen).
    • Wenn Sie bereits Nutztiere im Landkreis Bad Dürkheim und/oder der kreisfreien Stadt Neustadt a.d.W. halten, beachten Sie bitte das Nachfolgende: 


    Jede relevante Änderung der Nutztierhaltung (z.B. Nutzungsänderung bezüglich der Tierhaltung, erhebliche Änderung des Tierbestandes) ist dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich anzuzeigen, unabhängig von der jährlichen Meldung bei der Tierseuchenkasse.

    Gemäß § 26 der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010 (Stand Juli 2010) haben Halter von Rindern, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer (z.B. Pferde und Esel), Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel dieses der Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim anzuzeigen. Die Haltungen werden mit einer Registriernummer erfasst, welche auch Grundlage für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz ist.

    Sie setzt sich wie folgt zusammen:

    • 276 für Deutschland,
    • 07 für Rheinland-Pfalz,
    • 332 bzw. 316 für Bad Dürkheim oder Neustadt a.d.W.
    • XXX drei Ziffern für die Ortsgemeinde und
    • YYYY vier Ziffern für den Betrieb

    Für die Durchführung der Registrierung werden folgende Daten benötigt:

    1. Name,Vorname des Eigentümers oder Besitzers,
    2. Wohnanschrift (Strasse, Hausnummer, Postleitzahl, Ort),
    3. Erreichbarkeiten (Telefon, fax, Mailadresse),
    4. Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart, ggf. Rasse und Geschlecht.
    5. Standort der Tiere, jeweils bezogen auf die Tierart (Gültige Adresse (Straße, Hausnummer) oder Flurstücknummer oder Koordinaten (Google Maps)),
    6. Geburtsdatum des Eigentümers der Tiere,
    7. Bankverbindung mit Bankleitzahl und Kontonummer

    Die Daten können, per Post, Fax, E-Mail oder online an die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim geschickt werden:

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim
    Abteilung 6
    Philipp-Fauth-Str. 11
    67098 Bad Dürkheim
    Fax 06322/961-6050
    veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de 
    www.kreis-bad-duerkheim.de/Nutztierhaltung 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Jede relevante Änderung der Nutztierhaltung (z.B. Nutzungsänderung bezüglich der Tierhaltung, erhebliche Änderung des Tierbestandes) ist unverzüglich anzuzeigen.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Bei der Haltung von

    • Rindern,
    • Schweinen,
    • Schafen,
    • Ziegen,
    • Pferden und
    • Bienenvölkern

    besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).

    Die An-/Abmeldung oder Aktualisierung ist bevorzugt online (https://www.kreis-bad-duerkheim.de/Nutztierhaltung) durchzuführen.

  • Anträge / Formulare