Sonderpädagogische Förderung feststellen

  • Leistungsbeschreibung

    Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen in Rheinland-Pfalz Förderschulen oder nehmen am inklusiven Unterricht teil. Die Entscheidung treffen die Eltern nach Beratung durch die Schulen. Es gibt ein landesweites Netz von Schwerpunktschulen und Fördererschulen.

    Schwerpunktschulen sind Grundschulen und weiterführende Schulen, die wohnortnah inklusiven Unterricht anbieten. Sie

    • bieten sowohl den Schulabschlusses der jeweiligen Schulart als auch die besonderen Schulabschlüsse der Förderschulen;
    • können von Schülerinnen und Schülern mit allen Förderschwerpunkten besucht werden.

    Förderschulen

    • bieten die Förderschwerpunkte
      -- Lernen, ganzheitliche Entwicklung, Sprache, sozial-emotionale Entwicklung, motorische Entwicklung, 
      -- Sehen (Schule für Blinde und Sehbehinderte) 
      -- Hören (Schule für Gehörlose und Schwerhörige)

     umfassen je nach Förderschwerpunkt 

     -- die Eingangsstufe der Primarstufe,

     -- die Primarstufe und die Sekundarstufe I,

     -- die Primarstufe, die Sekundarstufe und die Berufsschulstufe (Werkstufe).

  • Verfahrensablauf

    Die Schulbehörde

    • entscheidet, ob sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
    • legt die zu besuchende Schwerpunktschule oder Förderschule entsprechend der Entscheidung der Eltern fest.
  • Voraussetzungen

    Die Feststellung eines sonderpdägogischen Förderbedarfs setzt folgende Verfahrensschritte voraus:

    - Durchführung eines kooperativen Konsultationsgesprächs zwischen Klassenlehrkraft und einer beauftragten Förderschullehrkraft

    - Erstellung eines sonderpädagogischen Gutachtens

    - ggf. schulärztliche Untersuchung.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    Gegen die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs kann Widerspruch eingelegt werden.

  • Anträge / Formulare

    Dem Antrag zur Feststellung des sonderpädagogische Förderbedarfs sind folgende Unterlagen beizufügen:

    - Förderbericht und Förderplan mit einer Beschreibung der unterrichtlichen Maßnahmen, die im Rahmen der individuellen Förderplanung durchgeführt wurden

    - Ergebnisse außerschulischer Fördermaßnahmen

    - Schülerakte

  • Was sollte ich noch wissen?

    Die besuchte Schule bzw. bei Schulanfängerinnen und Schulanfängern die zu besuchende Grundschule leitet das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarf ein.

    Weitere Informationen finden Sie:


An wen muss ich mich wenden?

Schwerpunktschulen und Förderschulen beraten Eltern bei der Entscheidung über den Lernort für ihr Kind. Auch die Schulbehörde bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion steht Eltern als Ansprechpartner zur Verfügung.
 

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende