Gesundheitsamt (Abteilung 7)

Sonstige Angaben

Das Gesundheitsamt in Neustadt an der Weinstraße wurde am 01.01.1997 als Abteilung 7 in die Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegliedert. Die im Gesundheitsamt tätigen Ärztinnen /­ Ärzte, Hygienekontrolleurinnen /­ Hygienekontrolleure, Sozialarbeiterinnen /­ Sozialarbeiter sowie Arzthelferinnen, MTA, Verwaltungskräfte und Honorarkräfte betreuen rund 133.000 Einwohner im Landkreis Bad Dürkheim und 53.000 Einwohner der kreisfreien Stadt Neustadt an der Weinstraße.

Öffnungszeiten

Besuche im Kreishaus Bad Dürkheim und somit auch im Gesundheitsamt Neustadt, sind derzeit nur mit Terminvereinbarung möglich!

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Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ):

Montag:       08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Dienstag:     08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Mittwoch:    08.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 13.00 Uhr + 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:         08.00 Uhr - 12.00 Uhr

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Beratungsangebote des Gesundheitsamtes in Neustadt:

  • Beratung zu HIV/AIDS und weiteren sexuell übertragbaren Infektionskrankheiten
    Anonyme Sprechstunde, Donnerstag, 15:00 bis 17:00 Uhr.

 Bitte beachten Sie, dass die Sprechstunde am 28.03.2024 ausfällt.  


  • Tuberkulose-Sprechstunde 
    - nach Bedarf - mit Terminvereinbarung -


  • Sozialpsychiatrischer Dienst 
    Sprechzeiten während der Öffnungszeiten (nach Vereinbarung)

  • Elternberatung 
    Telefonische Beratung: 06322 / 961-7070      

  • Impfberatung
    - telefonisch während der Öffnungszeiten
    - persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung

  • Weitere Angebote  (nach Terminvereinbarung)
     
    - Gemeinsame Koordinierungsstelle für Gemeindepsychiatrie für den Landkreis Bad Dürkheim und die Stadt Neustadt
    - Berufsaufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens
    - Querschnittsaufgaben wie Durchführung von und Teilnahme an Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (Gesundheitstage, Gesundheitskonferenz, Psychiatrietage)

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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz:

Wer eine Tätigkeit in der Lebensmittelzubereitung, im Lebensmittelverkauf oder in der Gastronomie ausüben will, 
braucht dafür eine Erstbelehrung des Gesundheitsamtes.
 
Die Belehrungen finden als Online-Belehrung in deutscher Sprache statt:

Anmeldung ausschließlich über das online-Portal möglich: zur Online-Terminvereinbarung (externer Link)

Sie erhalten von uns eine Anmeldebestätigung und schließlich weitere Instruktionen per e-mail. 
Bitte beachten Sie aktuell ausschließlich diese Informationen.

Planen Sie für die Durchführung der Belehrung zu Hause ausreichend Zeit ein (mindestens 1 Stunde).

Bitte unbedingt beachten: 

Bei geringem oder keinem Verständnis der deutschen Sprache ist grundsätzlich eine Einzelbelehrung mit Hilfe eines Dolmetschers erforderlich. Diese Termine sind telefonisch zu vereinbaren, eine Onlineanmeldung zur Gruppenbelehrung kann nicht akzeptiert werden! 

Kosten für die Erstbelehrung: 30,00 EUR

Aufgaben