Schwimmbäder/Pools

  • Leistungsbeschreibung

    Die Überwachung der Schwimmbäder auf einwandfreie Wasserqualität stellt für das Gesundheitsamt eine der wichtigsten Aufgaben des vorbeugenden Gesundheitsschutzes dar.

    Zur ganzheitlichen Gesundheitsförderung der Einwohner und Gäste in der Region Deutsche Weinstraße gibt es ein reichhaltiges Angebot von Bädern im Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt.

    Insbesondere in Nassbereichen können sich jedoch bestimmte Krankheitskeime schnell entwickeln und verbreiten. Diese können auf den Menschen übergehen und Magen-Darm-Infekte, Hautkrankheiten, Augen- oder Ohrentzündungen verursachen.

    Aus diesen Gründen sieht der Gesetzgeber vor, dass durch eine entsprechende Hygienevorsorge die gesundheitsunterstützende Wirkung eines Bäderbesuchs nicht getrübt wird. Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor, dass Schwimm- und Badebeckenwasser in öffentlichen Bädern oder Gewerbebetrieben so beschaffen sein muss, dass durch seinen Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.

    Die Hygienekontrolleurinnen / Hygienekontrolleure des Gesundheitsamtes überwachen durch regelmäßige Besichtigung der Bäder und Kontrolle des Wassers die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowohl in Bezug auf einwandfreie Badewasserqualität als auch bezüglich der allgemeinen Hygienebedingungen in den 50 Bädern im Landkreis und den 13 Bädern in der Stadt Neustadt.