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Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Spezielle Hinweise für Kreis Bad DürkheimDie Belehrungen finden aktuell nur online statt.Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung
Rechtsgrundlage
Weiterführende Informationen
Kurztext
- bei erstmaliger gewerblicher Tätigkeit oder Beschäftigung mit direktem oder indirektem Lebensmittelkontakt (Herstellung, Behandlung und Verkauf) muss eine Belehrung durch das Gesundheitsamt erfolgen
- es findet eine Belehrung statt und eine Bescheinigung wird erteilt
- Ziel der Belehrung:
- das Erkennen und Vermeiden von Infektionskrankheiten,
- die Verhinderung der Kontamination von Lebensmitteln
- das Wissen, wann eine Tätigkeit in genannten Bereichen nicht mehr ausgeübt werden darf
- zuständig: örtliches Gesundheitsamt oder von Gesundheitsamt beauftragte Ärztin oder beauftragter Arzt
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen in Rheinland-Pfalz
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Carmen Depré
- Frau Jennifer FoßlerReferatsleitung 70