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Bekanntmachung Vergabe Anstellungsträgerschaft Fachkraft der Beratung und Koordinierung Pflegestützpunkt Haßloch

Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

Vergabeinformationen zur Anstellungsträgerschaft gemäß § 5 Abs.4 und 5 Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG)

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim weist auf nachfolgende Informationen über die Vergabe einer Anstellungsträgerschaft einer Fachkraft der Beratung und Koordinierung gemäß § 5 des Landesgesetzes zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG) hin:

Im Landkreis Bad Dürkheim sind vier Pflegestützpunkte eingerichtet, in denen Pflegeberater/innen der Pflegekassen und Fachkräfte der Beratung und Koordinierung gemeinsam tätig sind.

Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung haben insbesondere die Aufgabe, trägerunabhängig und trägerübergreifend Hilfe suchenden Menschen und ihre Angehörigen zu beraten, im Einzelfall notwendige Hilfen zu vermitteln, das Hilfsangebot zu koordinieren und bürgerschaftlich engagierte Menschen zu gewinnen, zu unterstützen und in die Angebotsstruktur einzubeziehen (§ 5 Abs. 2 LPflegeASG).

Die Fachkräfte der Beratung und Koordinierung arbeiten mit den Diensten und Einrichtungen, den Anbietern komplementärer und niedrigschwelliger Hilfen, der Pflegestrukturplanung und den Sonstigen an der Pflege beteiligten eng zusammen.

Die Trägerschaft der Fachkraft der Beratung und Koordinierung am Pflegestützpunkt Haßloch ist zum 01.07.2026 neu zu vergeben.

Der Pflegestützpunkt Haßloch ist zuständig für die Gemeinde Haßloch und die Verbandsgemeinden Deidesheim und Wachenheim.

Anstellungsträger von Fachkräften der Beratung und Koordinierung können sein (§ 5 Absatz 4 LPflegeASG):

  1. Einzelne zugelassene ambulante Pflegedienste oder mehrere zugelassene ambulante Pflegedienste in gemeinsamer Trägerschaft,
  2. Trägerverbünde, denen mindestens ein zugelassener ambulanter Pflegedienst angehört,
  3. Landkreise oder kreisfreie Städte

Die Antragsunterlagen sind beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Referat 43, Frau Marth, Moltkestr. 19, 54292 Trier, Tel.: 0651/1447-207, E-Mail: Marth.Johanna@lsjv.rlp.de innerhalb einer Frist von 12 Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung erhältlich und von den möglichen Anstellungsträgern mit Gesamtkonzept auch innerhalb dieser Frist einzureichen.

Für weitere Fragen steht Ihnen bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim

Frau Simone Stauder, Referat 91, Philipp-Fauth-Str. 11,  67098 Bad Dürkheim, 
oder
unter Tel: 06322/ 961- 9120, E-Mail: simone.stauder@kreis-bad-duerkheim.de

zur Verfügung.


Bad Dürkheim, 24.02.2026
Kreisverwaltung Bad Dürkheim

gez.

Hans-Ulrich Ihlenfeld
Landrat

(25.02.2026)