Glasfaserkabel

FAQ - Fragen und Antworten

FAQ - Fragen und Antworten 

Breitbandausbau im Landkreis Bad Dürkheim

  • Was ist der Breitbandausbau?
    Breitbandausbau bedeutet, dass ein leistungsstarkes Telekommunikationsnetz (Telefonnetz) errichtet wird. Es werden zum Ausbau neue Kabel (Glasfaserkabel) bis zum Haus verlegt.

  • Was wird gebaut?
    Im Projekt des Landkreises Bad Dürkheim wird ein neues, vom bestehenden Telefonnetz unabhängiges Glasfasernetz gebaut. Die Glasfaser wird dabei bis ins Haus gelegt. Diesen Ausbau nennt man FTTB.

  • Was heißt FTTC / FTTB / FTTH?
    Dies sind Abkürzungen für englische Begriffe. „FTTx„ steht für „fiber to the“ und bedeutet so viel wie die Glasfaser bis zum …
    Das „C“ steht für curb und bedeutet so viel wie Bordstein. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis zum Verteilerschrank (grauer Kasten am Gehweg).
    Das „B“ steht für building und bedeutet Haus. Gemeint ist der Bau des Glasfasernetzes bis ins Haus. Dies wird im Landkreisprojekt garantiert.
    Das „H“ steht für home und bedeutet, dass die Glasfaser bis in die einzelne Wohnung gelegt wird; also die Verkabelung im Haus.

  • Was ist das Projekt des Landkreises?
    Im Projekt des Landkreises wird ein neues Glasfasernetz mit neuen Anschlüssen bis ins Haus gebaut. Das Netz wird durch öffentliche Gelder des Bundes, des Landes und der Gemeinden bezuschusst.

  • Welche Projekte im Landkreis gibt es?
     Im Landkreis Bad Dürkheim läuft derzeit ein Ausbauprojekt zum Ausbau der weißen Flecken und der Schulen. Das Projekt wird durch die inexio Informationstechnologie und Telekommunikation GmbH seit 2019 gebaut.

    Weiterhin werden im Landkreis die Gewerbegebiete ausgebaut, soweit diese nicht bereits im oben genannten Projekt erschlossen werden. Dieses Projekt gliedert sich in 3 Teile  
    Los 1: Verbandsgemeinde Leiningerland; hier baut die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH
    Los 2: Verbandsgemeinde Freinsheim; hier baut die Telekom Deutschland GmbH
    Los 3: Stadt Bad Dürkheim; hier baut die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH

  • Wieso baut der Landkreis ein neues Netz?
    Der Landkreis möchte seinen Einwohnerinnen und Einwohnern ein möglichst flächendeckendes und gutes Breitbandnetz bieten. Über das Telekommunikationsnetz werden zunehmend mehr Dienste, wie Telefonie, Internet und Fernsehen mit immer höheren Datenvolumen von den Einwohnerinnen und Einwohnern abgefragt. Hierzu werden in einem ersten Schritt – entsprechend den Regeln des Bundes – alle unterversorgten Bereiche an ein neues Glasfasernetz angeschlossen.

  • Wo kann ich mich über das Ausbauprojekt des Landkreises informieren?
    Der Landkreis informiert auf seiner Website über das Breitband-Ausbauprojekt.  

  • Welche Adressen werden im Landkreis ausgebaut?
    Im Landkreis werden grundsätzlich alle Gebäude angeschlossen deren bisherige Leistung oder Bandbreite unterhalb von 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) liegt. Die Schwelle ist durch den Bund vorgegeben und zwingend einzuhalten.

  • Woher hat der Landkreis die Bandbreiten an meiner Adresse?
    Um die schlecht versorgten Bereiche mit weniger als 30 Mbit/s zu ermitteln wurden die Telekommunikationsunternehmen befragt (Markterkundung). Die Angaben der Telekommunikationsunternehmen sind für die Ermittlung des Ausbaugebietes bindend.

  • Wo kann ich nachlesen, ob ich zum Landkreisprojekt gehöre?
    Auf Karten im PDF-Format können Sie auf der Website des Landkreises prüfen, ob Sie zum Ausbaugebiet  gehören. 

  • Gibt es noch andere Ausbauprojekte?
    Ja, es gibt noch weitere Ausbauprojekte, die nicht vom Landkreis beauftragt sind, sondern die die Telekommunikationsunternehmen selbst, aus eigenem Interesse durchführen (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Sie müssen somit darauf achten, ob der Ausbau zum Landkreisprojekt gehört oder von den Unternehmen aus eigenem Antrieb, ohne Förderung erfolgt.

  • Was ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau?
    Der eigenwirtschaftliche Ausbau eines Telekommunikationsunternehmens ist ein Ausbau, der aus eigenem betriebswirtschaftlichem Interesse durch das Telekommunikationsunternehmen durchgeführt wird. Hierbei wird das ausbauende Unternehmen nicht mit öffentlichen Geldern unterstützt.

  • Was sind A-Adressen / B-Adressen? 
    Die Unterscheidung von A-Adressen und B-Adressen nimmt die Inexio vor. A-Adressen bezeichnen dabei das Landkreisprojekt. B-Adressen sind Adressen, die von der Inexio aus eigenem Interesse, ohne öffentliche Förderung ausgebaut werden (eigenwirtschaftlicher Ausbau). Die B-Adressen gehören nicht zum Landkreisprojekt.

  • Wer ist Ansprechpartner für den eigenwirtschaftlichen Ausbau?
    Da der eigenwirtschaftliche Ausbau von den Telekommunikationsunternehmen ausgeht, ist das jeweilige Unternehmen Ihr erster Ansprechpartner. Für weitergehende Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Der Landkreis ist ausschließlich Ansprechpartner für den geförderten Ausbau im Kreisprojekt.

  • Wie kommt die Glasfaser in mein Haus?
    Die Glasfaser wird im Tiefbau bis zu Ihrem Haus gebaut und im Haus (Hausanschlussraum) ein neuer Anschlusspunkt (Hausanschlusspunkt) gesetzt.

  • Was muss ich im Haus machen, wenn ich ans neue Glasfasernetz angeschlossen werde?
    Die hausinterne Verkabelung ist Ihre Aufgabe. Informationen zu den technischen Lösungen können Sie vom Elektriker oder über das jeweils ausbauende Telekommunikationsunternehmen erhalten.

  • Was ist der Hausanschluss?
    Beim Hausanschluss handelt es sich um den Anschluss des Glasfaserkabels bis ins Haus. Auf der Website des Landkreises ist das Thema Hausanschluss ausführlich erklärt

  • Was ist der Hausanschlussvertrag?
    Mit dem Hausanschlussvertrag erlauben Sie der Inexio den Hausanschluss in Ihrem Haus zu bauen. Ohne Hausanschlussvertrag darf die Inexio Ihr Haus nicht anschließen.

  • Was passiert, wenn ich keinen Hausanschlussvertrag abschließe?
    Ohne Hausanschlussvertrag wird bei Ihnen kein Glasfaseranschluss ins Haus verlegt. Die Kabel werden im Straßen-/ Gehwegbereich abgelegt und stehen für einen späteren Anschluss zur Verfügung. Für einen späteren Anschluss fällt ein Baukostenzuschuss an. Der Fachbegriff hierfür ist "Home passed", siehe folgender Punkt.

  • Was heißt „Homes passed“?
    Der Begriff „Homes Passed“ bezeichnet anschließbare, jedoch noch nicht angeschlossene Gebäude. In der Regel sind alle notwendigen (Erschließungs-)Vorarbeiten auf öffentlichen Grund abgeschlossen und die notwendige vorgelagerte Infrastruktur fertiggestellt. Es fehlt ausschließlich der direkte Anschluss an das Gebäude.

  •  Was heißt „homes connected“?
    „Homes connected“ bezeichnet vollständig erschlossene und mit Diensten (Telefon, Internet etc.) belieferbare Gebäude.

  • Was kostet der Hausanschluss?
    Der Hausanschluss ist im Projekt kostenlos. Bei einem späteren Anschluss (nach dem Bau des Netzes) fällt für einen weiteren/neuen Hausanschluss ein Baukostenzuschuss an. Der Baukostenzuschuss kann auch anfallen, wenn die Planungen für das jeweilige Ortsnetz bereits abgeschlossen sind. Informieren Sie sich hierzu bitte beim jeweiligen Telekommunikationsunternehmen. 

  • Bis wann muss der Hausanschlussvertrag abgeschlossen werden?
    Die Hausanschlussverträge sollten idealerweise bis zum Baubeginn abgeschlossen sein, damit die Baumaßnahme auch mit entsprechendem Vorlauf geplant werden kann.

  • Ist die Strecke des Hausanschlusses von der Straße bis ins Haus längenmäßig begrenzt?
    Nein. Im Projekt des Landkreises ist der Hausanschluss kostenlos, auch wenn Ihr Haus weit von der Straße entfernt steht. Es sollte jedoch ein möglichst kurzer/direkter Weg zum Haus gewählt werden.

  • Muss ich mir einen neuen Hausanschluss legen lassen?
    Nein. Es ist Ihre freie Entscheidung, sich an das Netz anschließen zu lassen. Wenn Sie nicht an das neue Netz angeschlossen werden, nutzen Sie einfach das bestehende Telefonnetz.

    Der Landkreis empfiehlt jedoch ausdrücklich, jetzt die Chance wahrzunehmen, sich kostenlos an das neue Netz anzuschließen. Auch dann können Sie weiterhin das bestehende Telefonnetz nutzen.

  • Wie erfolgt der Hausanschluss? Kommt Inexio oder die Baufirma nochmals vor Ort?
    Wenn Sie einen Hausanschlussvertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen haben, setzt sich ein Mitarbeiter des Bauunternehmens mit Ihnen in Verbindung und vereinbart einen Termin für eine Hausbegehung. Dabei wird gemeinsam mit Ihnen besprochen, wie der Anschluss realisiert wird und welche Arbeiten erforderlich sind. 

  • Wie erfahre ich vom Anschlusstermin?
    Das Bauunternehmen vereinbart mit Ihnen einen Termin an dem dann der Hausanschluss realisiert wird. In einem ersten Schritt wird das Leerrohr bis ins Haus verlegt. Bei einem weiteren Termin, der mit Ihnen vereinbart wird, wird das Glasfaser eingeblasen, gespleißt und die Übergabedose gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Glasfaserleitung für Sie nutzbar.

  • Muss ich mich vertraglich an das jeweils ausbauende Telekommunikationsunternehmen binden?
    Nein. Sie müssen keinen Telefon- oder Internetvertrag mit dem jeweils ausbauenden Telekommunikationsunternehmen abschließen. Es liegt auch weiterhin in Ihrer freien Entscheidung, ob und mit wem Sie einen Telefonie- oder Internetvertrag abschließen. An dieser Stelle wird zwischen aktiven und passiven Anschlüssen unterschieden. 
    Inhaber eines passiven Anschlusses haben einen Hausanschlussvertrag aber keinen Dienstevertrag mit einem Telekommunikationsanbieter abgeschlossen.
    Bei passiven Anschlüssen wird der Hausanschluss gebaut und die Glasfaser bis ins Haus gelegt. Die Leitung ist damit zwar funktionstüchtig. Aber ohne Dienstevertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen ist damit kein Zugang ins schnelle Internet möglich. 
    Bei aktiven Anschlüssen dagegen gibt es einen Dienstevertrag. Das bedeutet, dass über den gelegten Hausanschluss Zugang zum schnellen Internet möglich ist, weil ein entsprechender Vertrag mit einem Telekommunikationsunternehmen abgeschlossen wurde. Um einen aktiven Anschluss zu bekommen, braucht man also zunächst einen Hausanschluss und in Folge dann aber auch einen Dienstevertrag. 

  • Ich habe einen laufenden Vertrag bei einem anderen Anbieter. Kann ich den Vertrag behalten?
    Sie können mit Ihrem derzeitigen Anbieter prüfen, ob dieser das neue Glasfasernetz nutzt und Ihr Vertrag beim bisherigen Anbieter weiterlaufen kann.

    Sie können sich den neuen Glasfaserhausanschluss legen lassen und immer noch über das bestehende Telefonnetz Ihren bestehenden Vertrag behalten. Ein Wechsel auf das Glasfasernetz ist dann (zum Beispiel mit einem neuen Vertrag, neuen Anbieter) auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit möglich.

  • Was heißt „open access“?
    „Open access“ bedeutet, dass das ausbauende Telekommunikationsunternehmen sein Netz für andere Anbieter (Provider) offenhalten muss. Jeder Anbieter darf sich auf dem geförderten Breitbandnetz ‚einmieten‘. Auch hier besteht kein Automatismus. Prüfen Sie bei Ihrem Anbieter, ob sich dieser auf das jeweilige Netz des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens ‚eingemietet‘ hat.

  • Ab wann können andere Anbieter (Provider) Dienstverträge auf dem Glasfaserkabel anbieten?
    Andere Anbieter müssen eine Anfrage an das ausbauende Telekommunikationsunternehmen stellen und einen Vertrag über die Nutzung des Netzes mit dem ausbauenden Telekommunikationsunternehmen schließen.
    Sobald ein anderer Anbieter sich auf dem Netz des ausbauenden Telekommunikationsunternehmens „eingemietet“ hat, können auch dessen Produkte bezogen werden.

  • Wie weiß ich, ob mein Anbieter das geförderte Breitbandnetz nutzt?
    Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn gegebenenfalls auf das neue Netz hin.

  • Wie ist zu verfahren, wenn andere Anbieter (Provider) nicht anbieten können?
    Fragen Sie Ihren Anbieter und weisen Sie ihn gegebenenfalls auf das neue Netz hin. Die Entscheidung, das Netz zu nutzen, liegt jedoch beim jeweiligen Anbieter. Eventuell muss ein anderer Anbieter gewählt werden.

  • Wird die alte Telefonleitung abgeschaltet?
    Nein. Die alte Telefonleitung bleibt auch weiterhin in Betrieb und kann ebenfalls genutzt werden. Sie entscheiden, welche Leitung Sie nutzen.

  • Meine Adresse wird eigenwirtschaftlich ausgebaut. Was heißt das?
    Im Kreisgebiet bauen derzeit mehrere Telekommunikationsunternehmen ein eigenwirtschaftliches Netz ohne Förderung durch den Landkreis. Wir möchten im Hinblick auf folgende geplante Förderprogramme darauf hinweisen, dass eigenwirtschaftlich ausgebaute Gebiete als ‚gigabitfähig‘ erschlossen gelten und zwar unabhängig davon, ob Sie einen Hausanschluss haben (homes passed). Maßgebend für die Beurteilung ihrer persönlichen Erschließungssituation ist damit nicht, ob Sie mit dem Glasfasernetz verbunden sind, sondern ausschließlich, ob Sie die Möglichkeit haben angebunden zu werden. Dabei ist ebenfalls nicht relevant, ob Sie beim eigenwirtschaftlichen Ausbau keine Wahlfreiheit beim Anbieter haben. Maßgeblich ist also, das die Infrastruktur vorhanden ist und nicht wer die Infrastruktur errichtet hat. Es ist deshalb nach derzeitigen Stand davon auszugehen, dass alle Gebiete, die direkt mit Glasfaser versorgt sind, keine Berücksichtigung in zukünftig geförderten Ausbaumaßnahmen finden.