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Herbstantrag in der Umstrukturierung (Teil 1)
Antragszeitraum Herbst 2025: 15. – 30. September 2025
In diesem Jahr wird den Winzerinnen und Winzern ein zusätzlicher Antragszeitraum für Teil 1 der Maßnahme Umstrukturierung angeboten.
Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.
Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.
Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen.
Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung) verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden.
Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt auf der genannten Homepage zu entnehmen.