Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Neue Allgemeinverfügung wegen Amerikanischer Faulbrut

Ab heute gilt eine neue Allgemeinverfügung im Kontext der Bienenseuche Amerikanische Faulbrut. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung mitgeteilt. In der Allgemeinverfügung ist vorgeschrieben, dass ein Gesundheitszeugnis für Bienenvölker im Landkreis nur anerkannt werden kann, wenn es auf Grundlage einer sogenannten Futterkranzprobe, einer Beprobung auf Sporen der Amerikanischen Faulbrut, erstellt wurde. Ein Gesundheitszeugnis ist für Bienenvölker beispielsweise nötig für sogenannte Wanderbewegungen, also um Bienenstöcke zwischen Landkreisen transportieren zu dürfen. Die Allgemeinverfügung tritt heute in Kraft und gilt zunächst bis 31. Dezember 2026.

Hintergrund ist der Ausbruch der Bienenseuche im Landkreis, der am 17. Juli durch das Labor des Fachzentrums Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum bestätigt und vom Landkreis amtlich festgestellt wurde. An dem Tag war eine erste Allgemeinverfügung mit in Sperrzonen geltenden Beschränkungen veröffentlicht worden, die weiterhin in Kraft ist. Hinzu kommt nun die Verfügung in Bezug auf die Gesundheitszeugnisse.

Bei dem Ausbruch war eine Vielzahl von Bienenvölkern befallen, die an unterschiedlichen Stellen im Landkreis aufgestellt worden waren. Vom Zeitpunkt der Feststellung des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut bis zur Tötung des Ausbruchsbestandes sind notwendigerweise einige Wochen vergangen. Laut Veterinäramt besteht die Gefahr, dass es trotz aller Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche zu einer bisher unbekannten Verschleppung des Erregers gekommen ist.

Im Nachgang zum umfassenden Seuchengeschehen 2025 und zur weiteren Seuchenbekämpfung und -prävention ist es deshalb aus Expertensicht notwendig, im Jahr 2026 nicht nur eine optische Sichtprüfung der Bienenvölker zur Erlangung eins Gesundheitszeugnisses zu fordern, sondern diese Befundung durch geschulte Bienenseuchensachverständige durch die Beprobung der Völker auf das Vorliegen von Sporen der Amerikanischen Faulbrut abzusichern.

„Wir erhoffen uns davon, dass bisher unbemerkte Verschleppungen von Sporen möglichst früh erkannt werden und wir so in Zusammenarbeit mit den Imkern und den Bienenseuchensachverständigen einen erneuten Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut effektiv verhindern können“, sagt der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Jonas Bender. Damit sollen Bienenvölker vor den verheerenden Folgen der Seuche geschützt und Imker vor wirtschaftlichen Schaden bewahrt werden.

Weitere Informationen zur Amerikanischen Faulbrut gibt es online auf www.kreis-bad-duerkheim.de/afb. Dort sind auch die Allgemeinverfügungen zu finden.