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Tierseuchenverbund Rheinpfalz warnt: Newcastle-Krankheit wieder in Deutschland
In Deutschland sind bei Geflügel erstmals seit rund 30 Jahren wieder Fälle der hochansteckenden und folgenschweren Newcastle-Krankheit aufgetreten. Aus diesem Anlass hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) an die bestehende Impfpflicht für Hühner und Puten gegen die Newcastle Krankheit, auch Newcastle Disease oder ND genannt, erinnert. Die Veterinärämter der Kreisverwaltungen Bad Dürkheim, Südliche Weinstraße, Germersheim und des Rhein-Pfalz-Kreises machen daher auch ihrerseits gemeinsam auf die aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen aufmerksam. Bekannte Fälle der Newcastle-Krankheit gibt es im Zuständigkeitsgebiet der örtlichen Veterinärämter nicht (Stand 9. April).
Alle Hühner und Puten eines Bestandes sind gegen die Newcastle-Krankheit zu impfen. Dies betrifft auch Hobby- und Kleinstbestände. Wiederholungsimpfungen sind nach Angaben des Impfstoffherstellers so durchzuführen, dass ein belastbarer Impfschutz erreicht wird. Über die durchgeführten Impfungen hat der Besitzer beziehungsweise die Besitzerin Nachweise zu führen (Impfbescheinigung).
Verstöße gegen Impfpflicht werden geahndet
Hühner und Puten dürfen nur in einen Geflügelbestand verbracht oder eingestellt oder auf Geflügelmärkte, -ausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art gebracht werden, wenn sie von einer tierärztlichen Bescheinigung begleitet sind. Aus der muss hervorgehen, dass der Herkunftsbestand der Tiere (im Falle von Eintagsküken der Elterntierbestand) regelmäßig entsprechend den Empfehlungen des Impfstoffherstellers gegen die Newcastle-Krankheit geimpft worden ist.
Wer gegen diese Impfpflicht für Hühner und Puten verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Wenn durch die Nichtimpfung andere Bestände infiziert werden, sind Regressforderungen möglich.
Impfung über Trinkwasser, Spray oder Injektion
Die Impfung kann über das Trinkwasser oder mit einem Aerosolspray erfolgen. Bei diesen Impfformen müssen spätestens alle drei Monate Wiederholungsimpfungen durchgeführt werden, damit ausreichende Immunität erreicht wird. Eine Einzeltierimpfung per Injektion in die Muskulatur bringt eine länger andauernde Immunität gegen die ND, ist aber aufwändiger. Anfangs muss dabei eine Auffrischungsimpfung nach vier Wochen verabreicht werden, danach reichen jährliche Wiederholungen der Impfinjektion aus.
Die Newcastle-Krankheit
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid: Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion.
Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.
Weitere Informationen beim Friedrich-Loeffler-Institut
Weitere Informationen gibt es beim Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) unter www.fli.de. Auf dieser Webseite können Interessierte unter anderem die Aufzeichnung eines Webinars von Ende März anschauen, das die Newcastle-Krankheit und die Geflügelpest thematisiert hat.
Die Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis bilden gemeinsam den Tierseuchenverbund Rheinpfalz.

