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Abfallgebühren: Erste Rate am 2. März fällig
Ende Januar wurden vom Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) die Gebührenbescheide für die Müllgebühren verschickt. Die erste Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2026 ist am Montag, 2. März, fällig. Um Mahngebühren zu vermeiden, bittet der AWB alle Bürgerinnen und Bürger die Müllgebühren rechtzeitig, unter Angabe der auf dem Gebührenbescheid zu findenden Kundennummer und des Kassenzeichens, zu überweisen.
Einfacher und bequemer ist die Erteilung eines jederzeit widerruflichen SEPA-Lastschriftmandates. Dieses muss vom Eigentümer schriftlich erteilt und unterschrieben werden. Dann werden die Müllgebühren via Bankeinzug abgebucht. Um das Lastschriftmandat zu erteilen, muss man ein Formular herunterladen und ausfüllen. Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat kann online unter dem Punkt "SEPA-Lastschrift" als PDF-Datei heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Formular kann dann per E-Mail an abfallwirtschaft@kreis-bad-duerkheim.de gesendet werden.

