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Mögliche Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken
Am 6. November 2023 ist das Dach der Kirche St. Elisabeth in Kassel eingestürzt. Ursache war nach bisherigen Erkenntnissen sehr wahrscheinlich das Versagen tragender Holzelemente, „Wolff“-Stegträgern genannt, der Dachkonstruktion. Diese Elemente können in weiteren Gebäuden verbaut worden sein, kurz gesagt ist aber nicht abschließend festzuhalten, wo sie verwendet wurden. Darum hat das Land die Untere Bauaufsichtsbehörde aufgefordert, solche Gebäude zu identifizieren, wobei auch die Mithilfe der Eigentümer oder Verfügungsberechtigten nötig ist.
Zur Vorgeschichte
Die Kirche in Kassel wurde Ende der 1950er-Jahre gebaut. Die Dachkonstruktion bestand aus „Wolff“-Stegträgern – speziellen, geklebten Holzträgern, die damals häufig eingesetzt wurden. Erste Gutachten zeigen, dass sich Klebeverbindungen in der Dachkonstruktion gelöst haben. Besonders betroffen waren sogenannte Keilzinkenverbindungen in Firstnähe, bei denen offenbar Mängel bei der Herstellung und Verklebung vorlagen.
Warum ist das relevant?
„Wolff“-Stegträger wurden zwischen 1958 und 1970 auf Grundlage einer bauaufsichtlichen Zulassung eingesetzt – auch in anderen Gebäuden in Deutschland und im Ausland. Da die Herstellerfirma nicht mehr existiert und keine vollständigen Unterlagen vorliegen, ist unklar, in welchen Gebäuden diese Träger verbaut wurden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Bauwerke betroffen sind.
Bekannt ist zudem, dass die damals verwendeten Harnstoffharz-Klebstoffe empfindlich auf Feuchtigkeit und Temperaturschwankungen reagieren. Diese Klebstoffe sind heute aus Sicherheitsgründen im Bauwesen nicht mehr zugelassen.
Was wird aktuell unternommen?
Behörden sichten derzeit alte Bau- und Genehmigungsunterlagen. Bislang sind 21 Bauvorhaben bekannt, bei denen „Wolff“-Stegträger verwendet wurden. Die jeweils zuständigen Bauaufsichtsbehörden wurden informiert. Weitere Gebäude könnten jedoch noch unbekannt sein.
Parallel laufen wissenschaftliche Untersuchungen, um zu klären, ob es sich um einen grundsätzlichen Konstruktionsmangel handelt, der auch andere Gebäude betreffen könnte.
Was sollten Eigentümerinnen und Eigentümer tun?
Eigentümer und Nutzungsberechtigte von älteren Gebäuden (Baujahr circa 1958 bis 1970) – insbesondere mit großen Dachspannweiten wie Kirchen, Hallen oder Versammlungsstätten – werden dringend gebeten zu prüfen, ob ihre Dachkonstruktion vergleichbare Holzträger enthält.
Falls dies zutrifft, wird empfohlen, umgehend eine eingehende Überprüfung der Standsicherheit durch eine sachverständige Person zu veranlassen. Dabei sollten insbesondere die Klebeverbindungen der tragenden Holzelemente untersucht werden.
Zeitgleich werden Betroffene im Landkreis Bad Dürkheim gebeten, unverzüglich mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Bad Dürkheim Kontakt aufzunehmen unter Telefon 06322/961-5020 oder per E-Mail bauaufsicht@kreis-bad-duerkheim.de).
Hinweise des Landes für Eigentümer von betroffenen Gebäuden finden Sie hier als PDF zum Download.

