Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Neuregelung der Abholung von Falltieren und Schlachtabfällen

Seit 1. Januar ist der Zweckverband Tierische Nebenprodukte (ZTN) Südwest für die Abholung und Entsorgung von Falltieren und tierischen Nebenprodukten, also Schlachtabfällen, zuständig. Wichtig: Für die Kunden, also alle betroffenen Tierhalter, Jäger, Metzgereien und Schlachtbetriebe, ändert sich außer dem Anmeldeprozess nichts. Das hat das Veterinäramt der Kreisverwaltung mitgeteilt.

Hintergrund der neuen Zuständigkeit ist, dass sich der zuvor zuständige ZTN Rheinland-Pfalz/Saarland dem ZTN Neckar-Franken angeschlossen hat, der sich nun ZTN Südwest nennt.

Kunden des ZTN Südwest müssen sich einmalig online unter https://portal.ztn-neckar-franken.de/account/registrierenNeu registrieren. Danach erhalten sie persönliche Zugangsdaten. Ab dann können sie Abholaufträge von Falltieren oder tierischen Nebenprodukten online über das Portal anmelden. Auch Handelspapiere und die Daten des eigenen Kundenkontos können über das Portal verwaltet werden. Zur Anmeldung ist die Mitgliedsnummer der Tierseuchenkasse nötig. Das Portal kann auch als App auf Smartphone oder Tablet genutzt werden.

Weitere Informationen gibt es im Anschreiben des ZTN Südwest an die betroffenen Personen und Betriebe (PDF-Download).