Bild einer zusammengeklappten Zeitung

Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Vogelgrippe

Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5N1, umgangssprachlich Vogelgrippe oder Geflügelpest, im Vogelpark Haßloch hat der Landkreis Bad Dürkheim eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Tierseuche erlassen, welche am 28.02.2026 in Kraft tritt.

Gemäß diesen rechtlich bindenden Vorgaben wird die sogenannte Aufstallung von Geflügel (unter anderem Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und Tauben) für das Gebiet der Gemeinde Haßloch angeordnet.

Die Verpflichtung zur Aufstallung gilt zunächst bis zum 31. März 2026. Aufstallung bedeutet, dass die Tiere ausschließlich entweder in einem geschlossenen Stall oder in einem gesicherten Auslauf zu halten sind. Gesicherter Auslauf bedeutet, dass er mindestens nach oben mit einer überstehenden, gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung bedeckt ist, zum Beispiel einer undurchlässigen Folie oder einem Vlies, und der Auslauf zu den Seiten hin sicher gegen das Eindringen von Wildvögeln begrenzt ist, zum Beispiel mit einem Netz.

Außerdem ist die Durchführung von Geflügelbörsen und -märkten sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel zum Kauf oder zur Schau gestellt wird, bis auf Weiteres untersagt.

Auch sind Geflügelhalterinnen und -halter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bislang nicht nachgekommen sind, aufgefordert, die Geflügelhaltung unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim anzuzeigen.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen und ein Steckbrief zur Vogelgrippe des Friedrich-Löffler-Instituts finden Sie auf www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe.