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Fuchs mit Vogelgrippe: Aufstallpflicht wird verlängert
Die Aufstallpflicht, die im Landkreis Bad Dürkheim seit 12. November wegen der Aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe genannt, gilt, muss erneut per Allgemeinverfügung verlängert werden. Das teilt das Veterinäramt der Kreisverwaltung mit. Zu den vier vom Friedrich-Löffler-Institut bei verendeten Wildvögeln bestätigten Vogelgrippe-Fällen aus Esthal, Bobenheim, Freinsheim und Obrigheim kam in dieser Woche ein weiterer Fall hinzu – bei einem Fuchs (erlegt in Wachenheim).
Einem Jäger war aufgefallen, dass das erlegte Tier nicht gesund aussah, und schickte eine Probe ans Landesuntersuchungsamt (LUA), das den Fuchs unter anderem auch auf den Vogelgrippe-Typ H5N1 getestet hat.
„Der positive Test bei dem Fuchs zwingt uns dazu, die Aufstallpflicht zu verlängern, die am 15. Dezember ausgelaufen wäre“, erklärt der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Jonas Bender. „Wir hätten die Aufstallpflicht für den Landkreis gerne beendet. Angesichts eines weiteren positiven Falls ist uns das aber leider nicht möglich. Es ist keine einfache Abwägung zwischen dem Verlust des Auslaufs für das Geflügel und dem Seuchenschutz. Hoffen wir, dass wir zum letzten Mal zur Verlängerung gezwungen sind“, sagt Bender weiter.
Die Aufstallpflicht gilt für gewerbliche und Hobby-Haltungen von sämtlichen gehaltenen Vogelarten, die für das Virus der Aviären Influenza empfängliche sind, unter anderem von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten, Gänsen und Tauben, wobei im Landkreis Bad Dürkheim hauptsächlich Hühner und wenige Puten und Enten gehalten werden.
Die neue Allgemeinverfügung ist ab Montag online auf der Website des Landkreises zu finden unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachungen“ oder auf www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe.

