Bauaufsicht

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Die Bauaufsichtsbehörde hat die Einhaltung des öffentlichen Baurechts zu überwachen und zwar bei der Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung, Nutzungsänderung und dem Abbruch von baulichen Anlagen. Zu diesem Zweck hat sie die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Daneben sind u. a. folgende Aufgaben der Bauaufsicht gesetzlich geregelt:

    • Entscheidung über die Erteilung einer Baugenehmigung
    • Erteilung eines Bauvorbescheids
    • Repressive Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht (z.B. Benutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung)
    • Führung des Baulastenverzeichnisses
    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau Becker
    Bad DürkheimFrau Wolf
    BattenbergHerr Hoock
    BissersheimFrau Becker
    BobenheimHerr Luffy
    BockenheimHerr Hoock
    CarlsbergHerr Luffy
    DackenheimHerr Luffy
    DeidesheimFrau Hoffmann
    DirmsteinFrau Becker
    EbertsheimFrau Becker
    EllerstadtHerr Hoock
    ElmsteinHerr Hoock
    ErpolzheimHerr Luffy
    EsthalHerr Hoock
    ForstFrau Hoffmann
    FrankeneckHerr Hoock
    FreinsheimHerr Luffy
    FriedelsheimHerr Hoock
    GerolsheimFrau Becker
    GönnheimHerr Hoock
    GroßkarlbachFrau Becker
    GrünstadtHerr Hoock
    HaßlochFrau Wolf
    HerxheimHerr Luffy
    HettenleidelheimHerr Luffy
    KallstadtHerr Luffy
    KindenheimHerr Hoock
    KirchheimFrau Becker
    KleinkarlbachFrau Becker
    LambrechtHerr Hoock
    LaumersheimHerr Hoock
    LindenbergHerr Hoock
    MeckenheimFrau Hoffmann
    MertesheimHerr Luffy
    NeidenfelsHerr Hoock
    NeuleiningenHerr Luffy
    NiederkirchenFrau Hoffmann
    ObersülzenHerr Luffy
    ObrigheimHerr Luffy
    QuirnheimHerr Luffy
    RuppertsbergFrau Hoffmann
    TiefenthalFrau Becker
    WachenheimHerr Hoock
    WattenheimHerr Luffy
    WeidenthalHerr Hoock
    Weisenheim am BergHerr Luffy 
    Weisenheim am SandHerr Luffy
  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist grundsätzlich die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende