- Aktuelles
- Bürgerservice
- Landkreis
Beurkundungen des Jugendamtes (§§ 59, 60 SGB VIII)
Leistungsbeschreibung
Die Urkundsperson beim Jugendamt ist befugt, insbesondere- die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter,
- die Verpflichtung zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen,
- die Sorgeerklärungen
(Vordrucke in pdf-Format (vgl. unten))
- Es wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. -Welche Unterlagen werden benötigt?