Bauvoranfrage stellen

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  • Leistungsbeschreibung

    Vor Einreichung eines Bauantrages kann mit einer Bauvoranfrage ein schriftlicher Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragt werden. Als vorweggenommener Teil der Baugenehmigung entfaltet ein positiver Bauvorbescheid Bindungswirkung für das spätere Baugenehmigungsverfahren.

    Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Bauunterlagen notwendig sind. Zudem vermittelt der Bauvorbescheid bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

    Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Ihm sind die Unterlagen beizufügen, die zur Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlich sind.

    Der Bauvorbescheid gilt vier Jahre, wenn er nicht kürzer befristet wird. Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden, der vor Fristablauf eingegangen sein muss.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Bad Dürkheim

    Baubezirke eingeteilt auf Sachbearbeiter:

    AltleiningenFrau van der Hoofd
    Bad DürkheimFrau Becker
    DÜW-Grethen, Hardenburg, Leistadt, Seebach, UngsteinFrau Wolf
    BattenbergFrau van der Hoofd
    BissersheimFrau van der Hoofd
    BobenheimHerr Luffy
    BockenheimFrau van der Hoofd
    CarlsbergHerr Luffy
    DackenheimHerr Luffy
    DeidesheimFrau Hoffmann
    DirmsteinFrau van der Hoofd
    EbertsheimFrau van der Hoofd
    EllerstadtFrau Hoffmann
    ElmsteinHerr Luffy
    ErpolzheimHerr Luffy
    EsthalHerr Luffy
    ForstFrau Hoffmann
    FrankeneckHerr Luffy
    FreinsheimHerr Luffy
    FriedelsheimFrau Hoffmann
    GerolsheimFrau van der Hoofd
    GönnheimFrau Hoffmann
    GroßkarlbachFrau van der Hoofd
    GrünstadtFrau van der Hoofd/Frau Becker
    Asselheim, SausenheimFrau Wolf
    HaßlochFrau Wolf
    HerxheimHerr Luffy
    HettenleidelheimHerr Luffy
    KallstadtHerr Luffy
    KindenheimFrau van der Hoofd
    KirchheimFrau van der Hoofd
    KleinkarlbachFrau van der Hoofd
    LambrechtHerr Luffy
    LaumersheimFrau van der Hoofd
    LindenbergHerr Luffy
    MeckenheimFrau Hoffmann
    MertesheimFrau van der Hoofd
    NeidenfelsHerr Luffy
    NeuleiningenFrau van der Hoofd
    NiederkirchenFrau Hoffmann
    ObersülzenFrau van der Hoofd
    ObrigheimFrau van der Hoofd
    QuirnheimFrau van der Hoofd
    RuppertsbergFrau Hoffmann
    TiefenthalFrau van der Hoofd
    WachenheimFrau Hoffmann
    WattenheimHerr Luffy
    WeidenthalHerr Luffy
    Weisenheim am BergHerr Luffy 
    Weisenheim am SandHerr Luffy
  • Welche Gebühren fallen an?

    Für den Bauvorbescheid werden Gebühren nach der Landesverordnung über Gebühren und Vergütungen für Amtshandlungen und Leistungen nach dem Bauordnungsrecht (Besonderes Gebührenverzeichnis) erhoben. 

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Bevor für ein baugenehmigungspflichtiges Vorhaben das umfangreiche Baugenehmigungsverfahren mit allen dafür benötigten Bauunterlagen durchgeführt wird, besteht die Möglichkeit, einzelne Fragen des Vorhabens vorab rechtsverbindlich klären zu lassen.

  • Typisierung

    4
  • Status Bibliothekseintrag

    2
  • Status Katalogeintrag

    2

An wen muss ich mich wenden?

Den Bauvorbescheid erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende