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Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Bad Dürkheim für das Jahr 2025

Bekanntmachung des Entwurfs der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 gem. § 97 Abs. 1 GemO

Wappen Landkreis Bad Dürkheim







  1. Einsichtnahme in den Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025

  2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Der Kreistag wird in seiner Sitzung am 24.09.2025 über die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 beraten und beschließen.  

  1. Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Bad Dürkheim im Dienstgebäude, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, Zimmer B 307, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Kreistag zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 im Internet www.kreis-bad-duerkheim.de zur Einsichtnahme bereit.

  2. Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Bad Dürkheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Kreisverwaltung, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2025 einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Kreisverwaltung oder an den Landrat, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, oder elektronisch an info@kreis-bad-duerkheim.de einzureichen. Der Kreistag wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.   


Bitte beachten Sie, dass das Kreishaus derzeit nur mit Termin zugänglich ist!
Wir bitten daher um Terminvereinbarung unter Telefonnummer 06322/961-1400. 

Bad Dürkheim, den 28.08.2025
Kreisverwaltung Bad Dürkheim

gez.

Hans-Ulrich Ihlenfeld
Landrat


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