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Unbegleitete minderjährige Ausländer: Neue Zweckvereinbarung der Jugendämter unterzeichnet

Die Jugendämter der Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer sowie der Landkreise Bad Dürkheim und Germersheim haben eine umfassende Zweckvereinbarung unterzeichnet, um ihre Zusammenarbeit in der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Ausländer (umA) zu vertiefen. Ziel ist die Stärkung bestehender Strukturen, die Bündelung von Fachkompetenzen sowie die effizientere und solidarische Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen in diesem sensiblen Aufgabenbereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Die Vereinbarung sieht die Einrichtung einer Verantwortungsgemeinschaft zwischen den beteiligten Jugendämtern vor. Diese soll eine verlässliche Unterbringung, Versorgung und Betreuung junger geflüchteter Menschen gewährleisten, die ohne Eltern oder Erziehungsberechtigte nach Deutschland kommen.

Jugendamt Speyer übernimmt koordinierende Rolle

Das Jugendamt der Stadt Speyer übernimmt als Standort einer Landeserstaufnahmeeinrichtung eine zentrale, koordinierende Rolle. Es ist künftig federführend verantwortlich für die sogenannte vorläufige Inobhutnahme nach § 42a SGB VIII, also die erste Phase der Betreuung nach Ankunft eines unbegleiteten minderjährigen Ausländers. Dazu gehören unter anderem die Altersfeststellung, medizinische Erstuntersuchungen, die Organisation einer sicheren Unterbringung sowie die Weiterleitung der Daten an die zuständigen Landesstellen.

Die Speyerer Bürgermeisterin Monika Kabs betont: „Als Stadt mit Erstaufnahmeeinrichtung ist es für uns selbstverständlich, jungen Menschen, die oft unter dramatischen Umständen nach Deutschland gekommen sind, einen sicheren Start zu ermöglichen. Mit dieser Vereinbarung stellen wir sicher, dass die Erstversorgung in qualifizierten Strukturen erfolgt und anschließend nahtlos in die weitere Betreuung übergeht.“

Clearing und Anschlussmaßnahmen in der Verantwortung der Partnerjugendämter

Nach der Erstaufnahme übernimmt unter Berücksichtigung der Landesverteilungsquote eines der beteiligten Jugendämter die sogenannte Clearingphase (§ 42 SGB VIII), in der wichtige Informationen zur Herkunft, zum Unterstützungsbedarf, zu schulischen Perspektiven und familiären Kontakten des jungen Menschen gesammelt werden. Diese Phase dient der Vorbereitung langfristiger Hilfen im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe.

Die unterzeichnenden Vertreterinnen und Vertreter der Städte Landau (Beigeordnete Lena Dürphold), Neustadt (Oberbürgermeister Marc Weigel), Speyer (Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler) sowie der Landkreise Bad Dürkheim (Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld) und Germersheim (Landrat Martin Brandl) betonen: „Die Unterzeichnung dieser Zweckvereinbarung setzt ein deutliches Zeichen für die Stärke und Solidarität kommunaler Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz. Gerade in herausfordernden Zeiten ist es unerlässlich, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen, Ressourcen zu bündeln und sich gegenseitig zu unterstützen, um jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen bestmögliche Hilfe und Perspektiven zu bieten.“

Verbindliche Regelungen zu Aufnahmequoten, Finanzierung und Kommunikation

Die Vereinbarung berücksichtigt die landesweit geltenden Aufnahmequoten und ermöglicht eine faire Verteilung der Jugendlichen. Die Finanzierung erfolgt über die vom Land bereitgestellten Fallkostenpauschalen. Spezifische Regelungen zur Aufteilung dieser Mittel sorgen für Transparenz und Klarheit zwischen den beteiligten Kommunen.

Zudem sieht die Vereinbarung regelmäßige Kooperationsgespräche sowie feste Ansprechpersonen in jedem Jugendamt vor, um eine reibungslose Kommunikation und Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.

Ein Schritt in Richtung nachhaltiger Jugendhilfe

Die unterzeichnenden Städte und Landkreise zeigen mit dieser neuen Zweckvereinbarung, dass interkommunale Zusammenarbeit ein wirkungsvoller Hebel sein kann, um soziale Verantwortung zu teilen und jungen Menschen in schwierigen Lebenslagen gerecht zu werden. Die Vereinbarung tritt nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die beteiligten Kommunen offiziell in Kraft.