Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

Nutztierhalter müssen ihre Tiere melden

Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim informiert über die Tierhaltermeldepflichten: Zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen sind Tierhalter verpflichtet, Tierhaltungen mit Bestand, Standort und Tierarten vor Beginn anzuzeigen. Änderungen und Abmeldungen sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Die Meldungen sind bestandsunabhängig bei der zuständigen Veterinärbehörde entweder schriftlich über ein Formblatt, elektronisch über ein Kontaktformular oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de in Eigenverantwortung mitzuteilen.

„Diese Regelung ist nicht neu“, sagt der für das Veterinäramt Bad Dürkheim zuständige Kreisbeigeordnete Jonas Bender. „Leider ist es dennoch vielen Nutztierhaltern nicht bekannt, dass sie ihren Bestand melden müssen. Diese Anzeige ist für die Seuchenbekämpfung jedoch essentiell und Pflicht eines jeden Halters.“ Regelungen, die das Melden einer Tierart erst ab einer bestimmten Anzahl vorsehen, existieren nicht.

Standorte müssen entweder eine gültige Adresse (Straße, Hausnummer) oder Gemarkung/Flurstücknummer oder Koordinaten (Google Maps) beinhalten. Postalisch ist das Veterinäramt erreichbar unter Kreisverwaltung Bad Dürkheim; Abt. 6 – Veterinäramt; Philipp-Fauth-Straße 11; 67098 Bad Dürkheim.

Am einfachsten erfolgt die Meldung über das Online-Formular: https://www.kreis-bad-duerkheim.de/nutztierhaltung.