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Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg: Auswirkungen auch auf die Pfalz

Ein Befund aus dem benachbarten Bundesland hat Folgen: Die Veterinärinnen und Veterinäre des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz – ein Zusammenschluss der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis – weisen darauf hin, dass sich der Nachweis der Blauzungenkrankheit im Ortenaukreis in Baden-Württemberg von vergangener Woche insbesondere auf den Transport von Rindern, Schafen und Ziegen auch in der Pfalz auswirkt. Denn um Tiere außerhalb Baden-Württembergs nicht zu gefährden, sind Schutzmaßnahmen notwendig. Betroffen sind tierhaltende Betriebe, die innerhalb eines Radius von 150 Kilometer um den infizierten Betrieb liegen – darunter auch all jene in den vier Landkreisen des Tierseuchenverbundes Rheinpfalz.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (BT) ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Haus- und Wildwiederkäuern. Das Virus wird durch bestimmte Stechmücken (Gnitzen) übertragen. BT äußert sich insbesondere in Fieber, Entzündungen und Blutungen in den Schleimhäuten, vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Vor allem bei Schafen schwillt die Zunge an, wird blau und kann aus dem Maul hängen. Gerade bei Schafen kann es zu schwerwiegenden Erkrankungen mit Todesfolge oder Verlammungen kommen. Die Krankheit kann neben Rindern, Schafen und Ziegen auch Kameliden wie Alpakas oder Lamas und das Rotwild treffen. Das Friedrich-Löffler-Institut rät zur Impfung, um einen vorbeugenden Schutz aufzubauen und die Anzahl der Ausbrüche auf ein Minimum zu begrenzen. Die Impfungen werden vom Land und die Tierseuchenkasse bezuschusst.

Für die Betriebe im Zuständigkeitsbereich des Tierseuchenverbunds Rheinpfalz gilt Folgendes: Das Verbringen der empfänglichen Tierarten innerhalb der betroffenen Gebiete ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich. Für Tiere, die dazu bestimmt sind, in BTV-8 freie Gebiete in Deutschland, in andere Länder oder andere Mitgliedstaaten beziehungsweise Drittstaaten verbracht oder exportiert zu werden, bestehen auch für die Betriebe im 150-Kilometer-Radius rund um den betroffenen Betrieb bestimmte Auflagen, unter denen sie transportiert werden dürfen, unter Berücksichtigung der bei der EU notifizierten Ausnahmeregelungen hinsichtlich der im betreffenden Fall bestätigten Krankheitsvariante BTV-8. Weitere Informationen für die betroffenen Tierhalterinnen und -halter können bei den jeweiligen Veterinärbehören eingeholt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen gibt es online unter https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tiergesundheit-tierseuchenbekaempfung/blauzungenkrankheit-bt

Die Verbringungsregeln sowie dazugehörige Formulare sind online abrufbar, unter anderem unter www.suedliche-weinstrasse.de/blauzungenkrankheit

Bei Fragen zur Blauzungenkrankheit können sich Tierhalterinnen und Tierhalter per E-Mail beim Veterinäramt der jeweiligen Kreisverwaltung melden:

Landkreis Bad Dürkheim: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de

Landkreis Germersheim: veterinaeramt@kreis-germersheim.de

Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis: veterinaeramt@rheinpfalzkreis.de

Landkreis Südliche Weinstraße: veterinaeramt@suedliche-weinstrasse.de

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Südliche Weinstraße, Germersheim, Bad Dürkheim und Rhein-Pfalz-Kreis.