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Nachtragshaushalt: Genehmigung von Aufsichtsbehörde
Der in der jüngsten Kreistagssitzung beschlossene Nachtragshaushalt für das laufende Jahr ist genehmigt. Ein entsprechendes Schreiben der zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier hat die Kreisverwaltung am Mittwoch, 8. Oktober, erreicht.
In der Kreistagssitzung war im Rahmen des Nachtrages ausschließlich die Erhöhung der Grenze der Liquiditätskredite von 94 auf 115 Millionen Euro beschlossen worden. „Es geht nicht darum, dass wir insgesamt mehr Geld benötigen. Wir haben einen genehmigten Haushalt und im Rahmen dieses Haushalts bewegen wir uns“, betonte Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld bereits in der Sitzung. Es gebe aber phasenweise Ausschläge, wenn hohe Ausgaben auf noch nicht eingegangene Erstattungen treffen. „Das ist also tatsächlich eine reine Frage der Liquidität. Wie im Sommer hätte sich sonst Anfang November aller Wahrscheinlichkeit wieder die Situation eingestellt, dass verpflichtende, hohe Auszahlungen uns an und über den Rand der Zahlungsunfähigkeit gebracht hätten“, so der Landrat. Er ergänzt abschließend: „Wir sind sehr froh, dass die ADD so schnell reagiert und unseren Nachtragshaushalt genehmigt hat.“