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Amerikanische Faulbrut: Keine Sanierung der Bienenvölker mehr möglich
Weil eine Sanierung der von Amerikanischer Faulbrut betroffenen 263 Bienenvölker des Imker-Paares im Landkreis Bad Dürkheim in der Auffassung des Veterinäramts und weiterer Experten nach aktuellem Sachstand nicht mehr möglich ist, hatte die Kreisverwaltung aus Seuchenschutzgründen eine sogenannte Tötungsanordnung erlassen. Einen Eilantrag der Imker auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung hat nun das Verwaltungsgericht abgelehnt.
Die Bienenvölker müssen in Abstimmung mit dem Veterinäramt und unter dessen Kontrolle getötet und alles möglicherweise belastete Material, an dem Sporen der Seuche vorhanden sein könnten, sicher verpackt, abtransportiert und verbrannt werden. Erfolgt das nicht durch das Imker-Paar, übernimmt das Veterinäramt die Tötung und Entsorgung, wobei das Paar bei dieser sogenannten Ersatzvornahme dann die Kosten tragen muss. „Wir bedauern die Notwendigkeit dieses Schrittes sehr. Angesichts dessen, dass Bienen ein so essenzieller Teil der natürlichen Zyklen sind, wollten wir diese Maßnahme vermeiden. Jetzt sind wir aber an einem Punkt, an dem es die erste Priorität sein muss, eine Ausbreitung der Amerikanischen Faulbrut zu verhindern – um noch größeren Schaden von den Bienen in der Region fern zu halten“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
In der Bienenseuchenverordnung ist festgelegt, dass von der Faulbrut betroffene Völker zu töten sind, es sei denn es ist eine erfolgversprechende Sanierung möglich. Dass das nicht der Fall ist, liegt im Wesentlichen im Verhalten des Paares. In einer ersten Anordnung war von den beiden Imkern ein Sanierungskonzept für die weniger stark befallenen Völker gefordert worden, dessen Durchführung bis 5. September hätte abgeschlossen sein sollen. Dieser Termin war notwendig, weil die Sanierung von Bienenvölkern nur bis Ende August, Anfang September sinnvoll möglich ist. Trotz mehrmaliger Gesprächsangebote vonseiten des Veterinäramts gibt es seit dieser Anordnung keine lösungsorientierte Kommunikation mehr. Sie beschränkt sich komplett auf Schreiben ihrer Anwältin.
Bis heute ist kein Sanierungskonzept vorgelegt worden, zudem sind an allen drei Standorten, an denen die 263 Bienenstöcke verteilt sind, die Kennzeichnungen von den Stöcken verschwunden. Sie sollen teilweise vom Regen abgewaschen worden und teilweise abgefallen sein. „Wir sprechen von wasserfesten Stiften auf Panzerband auf verschiedenen Untergründen“, stellt der fürs Veterinäramt zuständige Kreisbeigeordnete Jonas Bender die tatsächliche Ursache der fehlenden Kennzeichnungen in Frage. Auch das Gericht bezweifelt in seiner Ablehnungsbegründung die Aussagen des Paares und hält diese „für eine reine Schutzbehauptung“ und spricht von „Beweisvereitelung“, wie auch in einer entsprechenden Pressemitteilung des Gerichts zu lesen ist.
Nach einhelliger Meinung der Experten wäre eine Sanierung grundsätzlich nur bei gering belasteten Völkern möglich gewesen. Die entfernten Kennzeichnungen machen es unmöglich, gering oder geringst von stark belasteten Völkern zu unterscheiden. Das wäre nur durch eine erneute Beprobung zu unterscheiden, deren Ergebnisse wiederum erst in drei bis fünf Wochen vorliegen würden. Dann ist aufgrund des Jahreszyklus eines Bienenvolkes und des sehr aufwendigen Prozesses nicht mehr mit einem Erfolg der Sanierung zu rechnen. „Aus tierseuchenrechtlicher Sicht haben wir keine andere Wahl. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht und bei der Abwägung auch Experten wie den Leiter des Instituts für Bienen und Imkerei, einen Fachtierarzt für Bienen und ehrenamtliche Bienenseuchensachverständige hinzugezogen. Wir müssen diesen Schritt gehen, weil wir zum jetzigen Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr sehen, die Bienenvölker zu sanieren“, erklärt Bender.
Eine solche Sanierung unter Nutzung des sogenannten Kunstschwarmverfahrens ist ein mehrstufiger, arbeits- und materialintensiver Prozess. Aus dem betroffenen Bienenstock werden die Waben entnommen. Die ausgewachsenen Bienen werden mit einem Besen abgekehrt und kommen in einen neuen, desinfizierten Stock. Der alte Stock mitsamt Waben, Brut und Honig muss entweder sicher verpackt, abtransportiert und verbrannt oder aufwendig gereinigt und desinfiziert werden. Die Bienen bleiben drei Tage in dem neuen Stock eingeschlossen, weil sie über Honig Sporen aufgenommen haben können. Nach drei Tagen haben sie alles ausgeschieden. Danach kommen die Bienen erneut in einen neuen, desinfizierten Stock. Für die „Zwischenunterkunft“ gilt das Gleiche wie für die ursprüngliche Behausung: verpacken, abtransportieren, verbrennen oder aufwendig reinigen und desinfizieren.
Saniert werden müssten nach Ansicht der Experten deshalb alle Völker, die nicht wegen zu starken Befalls hätten vernichtet werden müssen, weil an allen drei Standorten Faulbrut in so hohem Maße nachgewiesen wurde, dass die Summe der Stöcke jeweils als Gesamtkonstrukt gesehen werden muss, in dem sich die Faulbrut auch nach der Beprobung – Laborergebnisse liegen nach drei bis fünf Wochen vor – noch weiterverbreitet haben kann.
Erschwert wird eine erfolgreiche Sanierung auch dadurch, dass Bienen ihrem Lebenszyklus folgend in eine Winterruhe gehen und sich von dem ernähren, was in ihrem Stock bevorratet ist. Würde eine zum Seuchenschutz zwingend notwendige Sanierung nach der erneuten Beprobung erst Ende September erfolgen, wären die Bienen komplett ohne Futtervorräte in einem leeren Stock. Es gibt in diesem Stadium nach einer Sanierung keine Waben, es gibt kein Futter – und in der Natur nicht mehr genügend Pollenmaterial, um einen Vorrat für den Winter anzulegen. Zusammengefasst gesagt, würden Völker, die jetzt noch saniert würden, über den Winter mit hoher Wahrscheinlichkeit verhungern. Es ist auch nicht möglich, die befallenen Völker unsaniert bis ins Frühjahr stehen zu lassen. „Das ist tierseuchenrechtlich undenkbar – und auch nicht zulässig“, betont Bender.
„Es gab in diesem Fall für uns laut Bienenseuchenverordnung genau zwei Möglichkeiten: Die Sanierung oder die Tötung. Andere Alternativen haben wir nicht. Und da die Sanierung aus beschriebenen Gründen nicht mehr möglich ist, waren wir zur Tötungsanordnung gezwungen“, erklärt Veterinäramtsleiter Arno Fickus.
Im Fall der Tötung werden Bienenvölker abgeschwefelt, wofür Sicherheitsvorkehrungen nötig sind. Auch hier gilt: Das mit Sporen belastete Material muss sicher verpackt, abtransportiert und anschließend verbrannt werden, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern. Das ist schon durch die hohe Anzahl der Bienenstöcke ein aufwendiger Prozess, den das Veterinäramt mit externer Unterstützung mit mehreren Personen an den drei Standorten durchführen wird. Wie, wann und mit welchen Personen das konkret erfolgt, wird zum Schutz der beteiligten Personen und der Maßnahme nicht öffentlich gemacht werden. Die Kreisverwaltung wird darüber informieren, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist.
Ergebnisse für andere Imker in Sperrzonen
Innerhalb der wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut eingerichteten Sperrzonen mussten auch alle Bienenstöcke anderer Imker beprobt werden. Elf Stöcke von vier Imkern sind gering und geringst mit Sporen der Faulbrut belastet. Das Veterinäramt ist mit den betroffenen Imkern in Kontakt, um das weitere Vorgehen festzulegen. Da diese Imker gewillt und dazu in der Lage sind, das Kunstschwarmverfahren anzuwenden, und es sich außerdem um wenige Fälle handelt, könnte hier eine Sanierung noch möglich sein, insofern mit dieser sofort begonnen wird und die Gefahr einer erneuten Infektion durch die befallenen Stöcke des Imker-Paares in unmittelbarer Nachbarschaft nicht mehr besteht. Derzeit prüft die Kreisverwaltung, ob aufgrund dieser Verdachtsfälle weitere Sperrzonen eingerichtet werden müssen.
Zur Vorgeschichte
Ursprung des Ausbruchs sind Bienenstöcke eines Imker-Paares, die die Kreisverwaltung bereits seit Wochen beschäftigen. Zunächst waren 42 Bienenstöcke illegal in einem Naturschutzgebiet auf einer verbotenerweise gemähten Wiese aufgestellt worden. Da die Herkunft der Bienenstöcke, die auf Paletten und Autoreifen lagern, unklar war, wurden sie vom Veterinäramt mit Unterstützung von ehrenamtlichen Bienenseuchensachverständigen begutachtet und stichprobenartig untersucht. Hier sind im Labor Sporen der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden, was zunächst noch keinen Ausbruch bedeutete.
Danach mussten alle Bienenstöcke beprobt werden. Da das Imker-Paar seine Völker in dieser Zeit vermehrt hat, sind aus zwischenzeitlich 163 Bienenstöcken, von denen mehr als 80 im Bad Dürkheimer Bruch standen, mittlerweile 263 geworden. Zumindest ein Großteil davon war immer wieder bewegt worden und dabei auch wiederholt auf Grundstücken abgestellt worden, deren Eigentümer nicht um Erlaubnis gefragt worden waren.
Mitte Juli hat das Veterinäramt mit insgesamt acht Bienenseuchensachverständigen alle 263 Bienenstöcke begutachtet und beprobt. Danach waren um die drei Standorte der Bienenstöcke Sperrzonen eingerichtet worden, in denen weiterhin diverse Einschränkungen gelten.