Bild von einer zusammengeklappten Zeitung

„Sonderfall Wurstmarkt“: Katwarn-Meldung der Stadt war in der Form nicht mit dem Landkreis abgestimmt

Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim als für Katastrophenschutz auf Kreisebene zuständige Behörde widerspricht der heutigen Darstellung in den Medien, dass die am Montag über die Warn-App Katwarn verschickte Meldung zum „Sonderfall Wurstmarkt“ mit den Sicherheitsbehörden abgesprochen gewesen sei.

Die Meldung hätte innerhalb von Katwarn auf einem eigens eingerichteten sogenannten Themen-Abo „Wurstmarkt“ verschickt werden sollen und keinesfalls über die übergeordnete Warnfunktion, die ausschließlich für den Katastrophenfall vorgesehen ist. Zur Erklärung: Katwarn kann Handynutzer auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichem Umfang benachrichtigen. Im Katastrophenfall gehen Benachrichtigungen oder Warnungen an alle Nutzer im betroffenen Gebiet, öffnen sich automatisch und erreichen und informieren so eine große Anzahl an Personen.

Seit einiger Zeit gibt es innerhalb von Katwarn aber auch die Möglichkeit, sogenannte Themen-Abos als eine Art Kanal einzurichten. Diese Themen-Abos sind für größere Events wie Messen, Festivals oder Feste wie den Dürkheimer Wurstmarkt oder das Andechser Bierfest in Haßloch gedacht. Sie sollen zur Information und Lenkung von Besuchern genutzt werden, die den Kanal mithilfe eines QR-Codes abonniert haben. „Hier sind niedrigschwelligere Benachrichtigungen möglich, beispielsweise die Info, dass ein Ausgang versperrt ist oder es an einer Stelle zur Betriebsstörung kommt“, berichtet Sascha Schwenk, Brand- und Katastrophenschutz-Inspekteur (BKI) des Landkreises.

Das Themen-Abo zum Wurstmarkt hatte die Stadt Bad Dürkheim übernommen, er läuft aber unter dem Dach des Katwarn-Abos des Landkreises, aktuell ist technisch keine andere Lösung möglich. „Wir halten die Themen-Abos für eine gute Lösung, um Besucherinnen und Besucher bei solchen Events zu informieren“, betont Schwenk. Bei der Stadt wurde die Meldung zum „Sonderfall Wurstmarkt“ mit dem Aufruf, wegen eines anwesenden Kamerateams gemeinsam das Pfalzlied zu singen, allerdings statt – wie abgesprochen – auf dem Themen-Abo direkt im übergeordneten Warnsystem von Katwarn veröffentlicht. „Weil das Themen-Abo in unserer Lizenz läuft, stand bei der Meldung, die nichts mit einer Warnung für den Katastrophenfall zu tun hat, ,Landkreis Bad Dürkheim meldet‘ im Titel“, erklärt Schwenk.

Der BKI betont, dass Maßnahmen ergriffen werden, um eine Wiederholung dieses Fehlers zu verhindern. Der Landkreis hat deshalb auch mit der Stadt Kontakt aufgenommen, um die genauen Abläufe des Vorfalls zu klären. „Katwarn ist und bleibt ein sinnvolles und wichtiges Werkzeug, um im Katastrophenfall Menschen im betroffenen Gebiet zu erreichen. Es darf keinesfalls für solche Meldungen verwendet werden. Allen Nutzern muss jederzeit klar sein, dass Katwarn-Meldungen Ernstfälle sind, die man beachten und auf die man gegebenenfalls angemessen reagieren muss. Ein Kamerateam auf dem Wurstmarkt hat dort nichts verloren“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.

Rund 7000 Personen haben diese Meldung bekommen. Den Landkreis erreichen weiterhin viele Benachrichtigungen von Bürgerinnen und Bürgern, die die Meldung kritisieren und hinterfragen. Hinzu kommen übergeordnete Behörden und Institutionen wie das Fraunhofer-Institut, das Katwarn betreibt und von einer widerrechtlichen Nutzung spricht. „Deshalb ist uns wichtig, klarzustellen, dass diese Meldung kein abgestimmtes Vorgehen, sondern ein Fehler war, der sich nicht wiederholen darf“, betont der Landrat.