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Antragsverfahren Teil 1 für Rebpflanzungen beginnt
Ab Montag, 4. Mai 2026, können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2027 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 1. Juni 2026.
In Teil 1 müssen alle Flächen beantragt werden, für die eine Förderung durch die Umstrukturierung geplant ist, wenn sie im Herbst des Antragsjahres Teil 1 oder bis zum Frühjahr des darauffolgenden Jahres gerodet werden sollen. Dies gilt auch für Flächen, die in Flurbereinigungsverfahren gerodet werden. Ebenfalls sind unbestockte Flächen, die mit Genehmigungen auf Wiederbepflanzung bestockt werden sollen, im Teil 1 zu melden. Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium weist darauf hin, dass die Rodebescheide aus den Vorjahren ihre Gültigkeit verlieren, wenn die Rebflächen nicht gerodet wurden. Die Flächen müssen dann erneut beantragt werden. Unbestockte Flächen, die bereits Gegenstand eines Antrages Teil 1 waren und einen positiven Rodebescheid erhalten haben, müssen nicht erneut beantragt werden.
Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Nachricht, ob die Rodung auf den beantragten Flächen erfolgen kann. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen auf den Flächen keine Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung, dass gerodet werden kann, erfolgt voraussichtlich im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
Infos und Anträge online
Die Antragsformulare und das Merkblatt für das Förderverfahren sind auf der Internetseite des Ministeriums verfügbar unter https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung. Sie können ausgedruckt zur Antragstellung genutzt werden.
Es wird aber empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz online unter www.lwk-rlp.de/weinbau/wip auszufüllen. Wer noch keinen Zugang für das WIP hat, kann sich auf der gleichen Seite über den Menüpunkt „Registrierungsantrag inkl. Nutzungsbedingungen“ eine ausfüllbare PDF-Datei herunterladen und per E-Mail an wip@lwk.rlp.de schicken. Die Zugangsdaten werden in der Regel innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.
Im Antrag Teil 1 muss verbindlich eine Maßnahme für die Pflanzung gewählt werden. Die einzelnen Maßnahmen sind im Merkblatt des Landwirtschaftsministeriums erläutert.
Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt die Antragstellung Teil 2 in der entsprechenden Maßnahme, die im Antrag Teil 1 angezeigt wurde. Hier können nur Flächen beantragt werden, die auch bereits in einem Teil 1 aufgeführt wurden.
Die Fertigstellung der Pflanzung und der Unterstützungsvorrichtung muss in 2027 spätestens zum 30. Juni 2027 (einzige Frist) erfolgt sein, da eine Auszahlung des Zuschusses aufgrund des Auslaufens der gegenwärtigen Förderperiode nur bis zum 15. Oktober 2027 erfolgen kann. Später gemeldete und fertiggestellte Vorhaben können nicht gefördert werden.

