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Allgemeinverfügung mit Sperrzonen wegen Bienenseuche
Im Landkreis Bad Dürkheim ist die Amerikanische Faulbrut (AFB), eine Bienenseuche, ausgebrochen. Die bakterielle Erkrankung befällt ausschließlich Honigbienen und ist für Menschen ungefährlich. Nähere Informationen zur Krankheit sind im angehängten „Steckbrief Amerikanische Faulbrut“ des Friedrich-Löffler-Instituts, dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zu finden. Den Ausbruch hat das Labor des in Mayen sitzenden Fachzentrums Bienen und Imkerei des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum am Donnerstag, 17. Juli, bestätigt. Deshalb ist eine Allgemeinverfügung mit Einrichtung von Sperrzonen notwendig.
Sperrzonen eingerichtet
Die Sperrzonen umfassen ein bis drei Kilometer um Standorte der betroffenen Bienenvölker eines Imkers, der im Landkreis nach und nach 263 Bienenstöcke aufgestellt hat. Eine Karte mit den Sperrzonen um die aktuellen Standorte sowie einen Standort, an dem die Stöcke zunächst im Naturschutzgebiet gestanden haben, ist hier zu finden. Die Sperrzonen werden in der kommenden Woche auch im Geoinformationssystem (GIS) online abrufbar sein. Eine Sperrzone reicht in den angrenzenden Rhein-Pfalz-Kreis, da der Imker die Bienenstöcke zwischenzeitlich auch auf einem Grundstück jenseits der Kreisgrenze aufgestellt hatte.
Innerhalb der Sperrzonen gelten folgende Beschränkungen:
- Wer in einer Sperrzone Bienen halten will, muss dies vor Beginn der Tätigkeit dem Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzeigen.
- Alle Imker im Sperrbezirk haben unverzüglich unter Angabe des Standortes (Koordinaten oder passendes Kartenmaterial) die aktuelle Völkerzahl beim Veterinäramt anzuzeigen.
- Kontakt: Veterinäramt des Landkreises Bad Dürkheim, Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim, E-Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de.
- Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut zu untersuchen; diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach einer Behandlung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker des infizierten Bienenstandes zu wiederholen.
- Bewegliche Bienenstöcke dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
- Honig ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen geeignet. Er darf aber nicht zur Fütterung von Bienen verwendet werden.
- Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile und Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung "Seuchenwachs" abgegeben werden.
- Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk gebracht werden.
Das Veterinäramt der Kreisverwaltung kann für Bienenvölker, Bienen, Bienenwohnungen und Gerätschaften sowie Futtervorräte Ausnahmen von den Beschränkungen zulassen, wenn eine Verschleppung der Seuche nicht zu befürchten ist. In diesem Falle muss vorher ein Antrag gestellt werden.
„Dass hier das fahrlässige Verhalten eines Einzelnen nun viele Imker mitbetrifft, die sich umsichtig und zum Wohl ihrer Bienen an Regelungen halten, ist sehr bedauerlich. Wir bitten Betroffene jedoch um Verständnis, dass wir bei derartigen Ausbrüchen aus Gründen des Tierseuchenschutzes rigoros nach den Vorschriften agieren müssen, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden“, sagt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld zu den Vorfällen.
Bienenvölker in Sperrzonen melden
Die Veterinärbehörde fordert daher mit der Allgemeinverfügung alle Imker, die in den Sperrzonen Bienenvölker stehen haben, dringend dazu auf, sich per E-Mail an veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de zu melden und den genauen Standort mitzuteilen, damit die Beprobung so schnell wie möglich erfolgen kann. Angesichts der hohen Anzahl an jetzt schon betroffenen Bienenstöcken bittet die Veterinärbehörde um Verständnis, dass es bei der Abarbeitung zu Verzögerungen kommen kann. Auch das zuständige Labor kann nur eine gewisse Anzahl an Proben pro Tag auswerten.
Ursprung des Ausbruchs sind Bienenstöcke eines Imkers, die die Kreisverwaltung bereits seit Wochen beschäftigen. Zunächst waren 42 Bienenstöcke illegal in einem Naturschutzgebiet auf einer verbotenerweise gemähten Wiese aufgestellt worden. Da die Herkunft der Bienenstöcke, die auf Paletten und Autoreifen lagern, unklar war, wurden sie vom Veterinäramt mit Unterstützung von ehrenamtlichen Bienenseuchensachverständigen begutachtet und stichprobenartig untersucht.Veterinäramt und Bienenseuchensachverständie beproben mehr als 260 Bienenstöcke
Mehr als 260 Bienenstöcke beprobt
Hier sind im Labor Sporen der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden, was zunächst noch nicht bedeutet, dass ein Ausbruch vorliegt. Danach mussten aber alle Bienenstöcke des Imkers beprobt werden. Da der Imker seine Völker in dieser Zeit vermehrt hat, sind aus zwischenzeitlich 163 Bienenstöcken, von denen mehr als 80 im Bad Dürkheimer Bruch standen, mittlerweile 263 geworden. Zumindest ein Großteil davon ist in den vergangenen Wochen immer wieder bewegt worden und dabei auch wiederholt auf Grundstücken abgestellt worden, deren Eigentümer nicht um Erlaubnis gefragt worden waren.
Am 12., 14. und 15. Juli hat das Veterinäramt mit insgesamt acht Bienenseuchensachverständigen alle 263 Bienenstöcke begutachtet und beprobt. Mittlerweile sollen sie nach Angaben des Imkers auf eigenen Flächen stehen oder es ist mit Eigentümern geklärt, dass sie dort stehen dürfen.
Labor bestätigt Ausbruch
Von den beprobten Bienenstöcken zeigten vier teils deutlich sichtbare Anzeichen einer AFB-Infektion. Das Labor arbeitet die Vielzahl an Proben so schnell wie möglich ab, mit einem abschließenden Ergebnis für alle Stöcke ist innerhalb der nächsten zweieinhalb Wochen zu rechnen. Allerdings sind bereits erste Ergebnisse so deutlich, dass der Ausbruch festgestellt werden muss.
Normalerweise geht man im Sommer bei guter Tracht der Pflanzen in der Umgebung von 40.000 bis 50.000 Bienen pro Volk aus. Da Völker zur Vermehrung aber geteilt wurden, ist derzeit zumindest teilweise von geringeren Anzahlen pro Bienenstock auszugehen. Diese Art der Vermehrung ist nicht verboten. „Dennoch ist das ein Fall, bei dem wir nach diesen unbedachten, unorganisierten und schlecht vorbereiteten Aktivitäten des Imkers genauer hinschauen“, erklärt der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Jonas Bender.
"Absoluter Ausnahmefall"
„Es muss nun alles getan werden, um nach dem Ausbruch eine weitere Verbreitung der Amerikanischen Faulbrut im Landkreis zu verhindern“, sagt Bender. „In der Größenordnung und in den Abläufen ist das ein absoluter Ausnahmefall. Bisher haben wir mit den Imkern in der Region, die in lokalen Vereinen und ihrem Landesverband organisiert sind, keinerlei Probleme gehabt. Die Zusammenarbeit funktioniert reibungslos“, betont Bender, wie wichtig die Arbeit der Imker im Landkreis eigentlich ist.

© Ted Erski/Pixabay
Unter Umständen ist eine sogenannte Sanierung der betroffenen Bienenvölker möglich. Es ist aber ein aufwendiges Verfahren, bei dem das Veterinäramt den Imker eng begleiten wird, um eine Verbreitung der Krankheit zu verhindern.
Bußgeldverfahren drohen
Weil die Untere Naturschutzbehörde Verfehlungen im Naturschutzgebiet (Errichten von baulichen Anlagen, Tiere einbringen, das Gebiet mit Fahrzeug befahren, Wege verlassen) festgestellt hat und das Veterinäramt den Transport der Bienenstöcke ohne die nötigen Gesundheitszeugnisse über Kreisgrenzen hinweg beanstandet, drohen dem Imker zwei Bußgeldverfahren.
Aktuelle Informationen zur Amerikanischen Faulbrut, Allgemeinverfügung und Sperrzonen sind ab sofort online auf www.kreis-bad-duerkheim.de /afb zu finden. Dort werden in der kommenden Woche auch Verlinkungen zu Kartenmaterial in Bezug auf die Sperrzonen im GIS eingestellt.