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Kita-Bedarfsplanung: 2028 Investitionen von mindestens 11,5 Millionen Euro
Der aktuelle Kindertagesstättenbedarfsplan ist vom Jugendhilfeausschuss beschlossen worden. Darin ist zu lesen, wie sich die Bedarfsplanung der 90 Einrichtungen im Landkreis für die Betreuung von Kindern von null bis zwei und von zwei bis sechs Jahren entwickelt und was notwendig ist, um den Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze, der durch das rheinland-pfälzische Kindertagesstättengesetz in Kraft getreten ist, zu erfüllen. In der Planung geht es darüber hinaus aber beispielsweise auch um die Festlegungen von Betreuungszeiten in den Einrichtungen.
Für die Förderung von Baumaßnahmen der Kita-Träger gibt der Landkreis bis ins Jahr 2028 mindestens 11,5 Millionen Euro aus. „Wir nehmen viel Geld in die Hand, um für Kindertagesstätten zu sorgen, die dem Bedarf und Anspruch entsprechen. Für uns ist das aber nicht nur eine Investition in Bauwerke. Es ist vielmehr eine Investition in die frühkindliche Bildung, in unsere Kinder und damit in unsere Zukunft“, sagt der für Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Timo Jordan.
Einwohnermeldezahlen und Anmeldungen in Einrichtungen
Für die Planung werten Mitarbeiterinnen der Verwaltung Einwohnermeldezahlen und die Anmeldezahlen in den Einrichtungen aus, um so die Bedarfe in den Städten und Gemeinden zu ermitteln. „Wie diese Bedarfe erfüllt werden können und ob für diese Erfüllung noch Maßnahmen ergriffen werden müssen, klären wir in Gesprächen vor Ort“, erklärt Annabell Dürrschmidt vom Jugendamt.
Insgesamt stehen in den 90 Einrichtungen im Landkreis Bad Dürkheim im aktuellen Kindergartenjahr 112 Plätze für Kinder unter zwei Jahren und 5929 Plätze für Kinder zwischen zwei und sechs Jahren zur Verfügung. Hinzu kommen 347 Hortplätze für Schulkinder. „Während sich seit 2020 die Anzahl der Plätze für Hort und Unterzweijährige kaum verändert haben, sind bei denen für Kinder von zwei bis sechs Jahren mehr als 200 Plätze hinzugekommen“, berichtet Jugendamtsleiter Alexander Kirchmer.
Rechtsanspruch durch neues Kita-Gesetz
Das seit 1. Juli 2021 vollständig in Kraft getretene neue rheinland-pfälzische Kita-Gesetz gibt Eltern von montags bis freitags einen Rechtsanspruch auf eine Betreuungszeit von regelmäßig sieben Stunden inklusive eines Mittagessens, das Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung genügen muss. Für die Ausgestaltung des vorgeschriebenen Mittagessens läuft eine Übergangsfrist bis Ende 2028. Ist eine warme Mahlzeit aus räumlichen Gründen nicht möglich, ist bis dahin, eine Versorgung der Kinder mit Lunchpaketen erlaubt.
„Die gesetzlich vorgeschriebene durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen ist im Landkreis mit einer Quote von 91,62 Prozent zum Stichtag 31. Dezember 2024 auf einem sehr guten Weg, aber noch nicht vollständig umgesetzt“, erklärt Kirchmer. Grund ist, dass die Betreuung der Kinder über die Mittagszeit ohne Veränderungen von baulichen Gegebenheiten noch nicht überall möglich ist. In den Einrichtungen müssen Küchen erweitert und teilweise zusätzliche Räume beispielsweise für Mensa oder Schlafräume geschaffen werden. „All das braucht Zeit für Planung und Ausführung und kostet viel Geld“, wirbt Jordan für Verständnis.
Zweite Standorte für Kitas in VG Leiningerland
Insgesamt wird auch im kommenden Kita-Jahr wieder in viele Einrichtungen investiert. In der Verbandsgemeinde Leiningerland bekommen gleich mehrere Kitas einen zweiten Standort, weil die Kapazitäten vor Ort am Limit sind. Das gilt für das „Spatzennest“ in Carlsberg, die kommunale Kita in Dirmstein, die Kitas in Gerolsheim und Obrigheim und die katholische Kita in Neuleiningen. Oft sind die zweiten Standorte Übergangslösungen in unmittelbarer Nähe der Kita. „So können akute Bedarfe gedeckt werden, bis ein Neu- oder Ausbau möglich ist“, erklärt Dürrschmidt. In Gerolsheim ist schon eine Erweiterung geplant, in Carlsberg und Dirmstein ein Neubau.
Außerdem bekommt Bockenheim eine neue eingruppige, kommunale Kita. Die Projekte werden teilweise von den Trägern selbst finanziert, teilweise vom Landkreis gefördert. Für Bockenheim trägt der Landkreis einen Förderanteil von knapp 130.000 Euro, die Außengruppen im Leiningerland schlagen mit rund 190.000 Euro im Kreishaushalt zu Buche.
Landkreis unterstützt Einrichtungsträger
In der Stadt Grünstadt ist bereits eine Wald-Kita eingerichtet worden, die als weitere Gruppe der kommunalen Kita „Pfalzkitz“ entstanden ist. Hier finanziert der Landkreis knapp 40.000 Euro.
Das Kreisjugendamt unterstützt die Einrichtungsträger bei der Umsetzung der baulichen Maßnahmen mit einer Förderung von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten. „Gefördert werden können Neu-, Um-, Ersatz- und Erweiterungsbauten sowie provisorische Einrichtungen“, erklärt der Erste Kreisbeigeordnete.
Fünf Kita-Neubauten in Planung
Die 40-Prozent-Förderung gilt auch für die im Wortsinn größten Baustellen in den kommenden Jahren: In Städten des Landkreises sind Kita-Neubauten geplant, die künftig jeweils fünf bis sechs Gruppen beherbergen sollen. Geplant sind sie in Grünstadt, Lambrecht und Bad Dürkheim, gleich zwei Neubauten sollen in Haßloch errichtet werden. Kostenpunkt: Jeweils zwischen fünf und zehn Millionen Euro.
In den beiden neuen Kitas in Haßloch soll es Platz für je 150 Kinder geben, die erste soll Ende 2026, die zweite Ende 2028 fertig sein. Aber nicht alle der 300 Plätze sind „Neuzugänge“ in der Statistik. „Einige wenige Plätze übernehmen die Einrichtungen von anderen Kitas, die dann mit leicht reduzierten Gruppen besser arbeiten können“, berichtet Dürrschmidt. In Grünstadt ist Platz für 125 Kinder und ein Bezug Ende 2027 vorgesehen. Für den ersten Haßlocher Neubau steht der Förderbetrag mit rund 3,2 Millionen Euro ebenso schon fest wie für die neue Kita in Grünstadt, für die 2,4 Millionen Förderung geplant sind.
Anteil der Teilzeitplätze sinkt weiter
Lambrecht und Bad Dürkheim dürften sich bei der geplanten Anzahl an Plätzen in ähnlichen Größenordnungen bewegen. Hier befinden sich die Planungen aber noch in einem früheren Stadium, weshalb noch keine konkreteren Angaben möglich sind – auch nicht zu Fördersummen, die der Landkreis investiert.
Eine weitere große Aufgabe für das Kreisjugendamt und die Träger der Kindertagesstätten ist die Umwandlung der noch bestehenden Teilzeitplätze in Ganztagsplätze. „Aktuell gibt es noch 464 Teilzeitplätze im Landkreis“, berichtet Dürrschmidt. Das lag zum Teil an den räumlichen Bedingungen und Küchenkapazitäten, aber auch am Bedarf der Eltern. „Zum neuen Kita-Jahr kann die Anzahl der durchgängigen Betreuungsplätze aber weiter erhöht werden, sodass es nur noch 337 Teilzeitplätze sind“, so die Verwaltungsmitarbeiterin weiter.
Förderprogramm des Landes
Finanzielle Unterstützung gibt es vom Land. Es hat im Jahr 2024 ein Sonderprogramm Kita-Bau aufgelegt, das neben regulären Förderprogrammen Maßnahmen finanziell unterstützt hat, mit denen vorhandene Plätze gesichert oder auch Plätze wiederaufgenommen werden konnten. Auch für Sanierungsinvestitionen waren im Sonderprogramm Fördermittel vorgesehen. „Das Problem war aber, dass die Fristen für die Antragsstichtage sehr knapp bemessen waren. Gerade bei kostenintensiven größeren Maßnahmen, für die unter anderem eine Baugenehmigung nötig war, war die Einhaltung dieser Fristen nicht möglich“, berichtet Jordan. Letztlich erhalten aber immerhin 15 Kitas im Landkreis Bad Dürkheim Förderung aus dem Sonderprogramm des Landes. Der Landkreis selbst fördert diese 15 Projekte mit rund zwei Millionen Euro.
„Der Ausbau unserer Kitas ist eine zentrale Investition in die kommenden Generationen unseres Landkreises. Nur mit ausreichenden und bedarfsgerechten Betreuungsplätzen können wir Familien verlässlich unterstützen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sichern. Gleichzeitig schaffen wir mit möglichst früher Bildung unserer Kinder gerechte Startchancen für alle. Der Bedarf wächst stetig – und wir stellen uns dieser Verantwortung gemeinsam mit den Trägern unserer Kitas“, sagt Jordan, der aber auch auf die mangelnde Gegenfinanzierung des Landes für die Umsetzung des kostenintensiven Landesgesetzes hinweist.