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Stiftung des Landkreises vergibt bis zu 34.000 Euro
Die Stiftung des Landkreises Bad Dürkheim für Kultur, Soziales, Umwelt, Bildung, Unterricht und Erziehung hat im Frühjahr erneut über die weitere Verwendung von Stiftungserlösen entschieden. Insgesamt gehen Fördergelder von bis zu 34.000 Euro an Vereine, Einrichtungen, Institutionen, Schulen und Projekte im Landkreis.
Die Stiftung bezuschusst seit ihrer Gründung kulturelle oder gemeinnützige soziale Projekte, Umweltschutzmaßnahmen, Jugendarbeit in Vereinen, Jugendfahrten und Bildungsreisen für Jugendliche. „Gerade kleinere Initiativen haben gute Ideen, aber manchmal nicht die nötigen Mittel – hier schließt die Stiftung eine wichtige Lücke. Außerdem bringen gemeinnützige Projekte Menschen zusammen, fördern Engagement und schaffen Orte für Austausch und Zusammenarbeit“, erklärt Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld.
„Junge Menschen bekommen dadurch auch an vielen Stellen Chancen, sich auszuprobieren, Verantwortung zu übernehmen und eigene Ideen einzubringen. Das wirkt sich langfristig positiv auf ihre Entwicklung und auf die gesamte Region aus. Nicht zuletzt sorgt die Förderung dafür, dass das Leben im Landkreis vielfältiger und lebendiger wird – kulturell, sozial und oft auch kreativ“, sagt der Landrat weiter. Er gehört ebenso wie die Kreisbeigeordneten und die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen dem Stiftungsvorstand an, der über die Vergabe der Gelder entscheidet.
Die geförderten Projekte und Aktivitäten:
Der deutsch-französische Freundeskreis Weisenheim am Berg/Saint Gengoux le National erhält für die Fahrt in die Partnergemeinde nach Frankreich einen Fahrtkostenzuschuss in Höhe von 1000 Euro.
Den gleichen Betrag gibt es für den Arbeitskreis Dorfskulptur für Weisenheim am Berg in Anerkennung für die Förderung der Kunst und Kultur im Landkreis.
1500 Euro gehen an die Evangelische Jugend Grünstadt für die Durchführung des English Camps.
Der Verein WineStreetArt wird mit bis zu 2000 Euro unterstützt.
Für die 7. Fototage im November fördert die Stiftung den Kulturverein Freinsheim mit 2000 Euro.
Für den „Church Club“ in der Schlosskirche gehen 4500 Euro an die evangelische Jugendzentrale Bad Dürkheim.
Die Carl-Orff-Realschule plus in Bad Dürkheim erhält die Fahrtkosten für die Wintersportfahrt.
Da der Landkreis als Fair-Trade-Landkreis zertifiziert ist, sollen für die Schulen, die den Schulwettbewerb beim Stadtradeln gewinnen, Fair-Trade-Hand- und Fußbälle beschafft werden. Hierfür stehen 4500 Euro zur Verfügung.
Das Hannah-Arendt-Gymnasium bekommt bis zu 2170 Euro für eine Konzeption „Mentale Gesundheit“. Weitere 1500 Euro erhält die Schule für den Demokratietag der Jahrgangsstufen 8 bis 12 und weitere bis zu 1000 Euro für die Fahrtkosten zum deutsch-französischen Schüleraustausch. Auch die Fahrtkosten für die Teilnahme am Workshop des Stammkurses Darstellendes Spiel der Jahrgangsstufe 11 übernimmt die Stiftung gegen Vorlage der Rechnung.
Der Verein Stiftung Freinsheim kann bis zu 3000 Euro für die Neuanlage des Heilgartens 2.0 in Freinsheim verwenden. Am 19. April ist der Verein mit dem zweiten Platz beim Bürgerpreis ausgezeichnet worden, womit das bemerkenswerte Engagement des Vereins gewürdigt worden ist.
Für die Fahrt in den polnischen Partnerlandkreis Kluczbork stehen der Herzgruppe des Landkreises Bad Dürkheim 1500 Euro zur Verfügung.
Für sein Freizeitprojekt für Kinder und Jugendliche im Landkreis Bad Dürkheim erhält der Verein Jeder kann was 3500 Euro.
Der Kreisjugendring wird bei der Durchführung des Jugendcamps in Possenhofen mit 1500 Euro unterstützt.
Für die Jugendarbeit des Posaunenchors „Soli Deo Gloria“ aus dem Elmsteiner Ortsteil Appenthal gibt es bis zu 1200 Euro für die Beschaffung von Instrumenten und Noten.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald bietet Schulungen von Ehrenamtlichen zur Verkehrssicherheit im Wald an. Die Stiftung bezuschusst die Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern aus dem Landkreis Bad Dürkheim mit bis zu 2500 Euro.
Für ein inklusives Theaterprojekt im Bürgersaal Löwer in Haßloch erhält das Work-with-People-Theater Haßloch 1500 Euro.
Für alle genannten „bis zu“-Beträge hängt der konkrete Förderbetrag vom vorzulegenden Kostennachweis beziehungsweise dem tatsächlichen Rechnungsbetrag ab.

