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Vogelgrippe-Ausbruch im Landkreis Bad Dürkheim bestätigt

Im Landkreis Bad Dürkheim ist der Ausbruch der Aviären Influenza, umgangssprachlich Vogelgrippe oder auch Geflügelpest genannt, in der Wildvogelpopulation bestätigt. Nachdem bereits vergangene Woche das Landesuntersuchungsamt (LUA) Proben von zwei verstorbenen Kranichen positiv auf Aviäre Influenza getestet hat, hat das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Löffler-Institut (FLI), dieses Ergebnis auf den hochpathogenen Subtyp Influenza-A-Virus-H5N1 nun bestätigt.

Inzwischen sind insgesamt sechs tote Wildvögel im Landkreis beprobt worden. Neben den beiden vom FLI bestätigten Ergebnissen hat das LUA bei einem Kranich, der bei Freinsheim gefunden worden war, ebenfalls bereits ein positives Ergebnis auf H5N1 gemeldet. Weitere Ergebnisse von LUA und FLI stehen noch aus.

Unbedingt Biosicherheitsmaßnahmen einhalten

„Angesichts der sich häufenden Fälle bei Wildvögeln auch im Landkreis Bad Dürkheim raten wir allen Halterinnen und Haltern zum Schutz der eigenen Tiere so weit wie möglich zur Aufstallung. Es ist auch weiterhin unbedingt notwendig, geltende Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um ein Eindringen des Virus in den Bestand des eigenen Geflügels zu vermeiden“, betont der für das Veterinäramt zuständige Beigeordnete Jonas Bender.

Das Veterinäramt weist daraufhin, dass beim Auffinden toter Vögel zunächst unterschieden werden muss, um welche Vogelart es sich handelt. Werden verstorbene Wasservögel (insbesondere Kraniche, Störche und Reiher), Greifvögel sowie Fasane, Rebhühner und Wachteln gefunden, sollte das per E-Mail an veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de oder unter Telefon 0160/93289964 gemeldet werden. Am Wochenende wird um Meldung per Telefon gebeten, um zügig reagieren zu können. Die Mitarbeitenden des Veterinäramts kümmern sich dann um den Kadaver. Der Kontakt mit den Tieren ist aus Gründen der Hygiene und des Seuchenschutzes nicht ratsam, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern.

Geflügelhaltung immer meldepflichtig

Bei vereinzelten, verstorbenen Singvögeln, Tauben, Krähen und Elstern besteht kein grundsätzlicher H5N1-Verdacht, sie dürfen daher, in einem Plastikbeutel verpackt, über den Hausmüll entsorgt werden. Werden an einer Stelle aber mehr als fünf Kadaver dieser Vogelarten gefunden, gilt diese Häufung ebenfalls als verdächtig und sollte schnellstmöglich dem Veterinäramt gemeldet werden.

Jede Geflügelhaltung ist meldepflichtig, auch wenn es sich nur um ein einziges Tier handelt. Daher ist bekannt, dass es im Landkreis mehr als 800 Haltungen gibt, auch wenn manche davon sehr wenige Tiere haben.

Übertragung auf Mensch nur mit intensivem Kontakt

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) können die Aviären Influenzaviren unter Umständen in Einzelfällen auch Erkrankungen bei Menschen hervorrufen, was ebenfalls als Vogelgrippe bezeichnet wird. Die Übertragung der Viren von Tieren auf den Menschen ist nicht leicht und geschieht bei einem intensiven/engen Kontakt zu infizierten Tieren. Wenn eine solche Infektion jedoch stattfindet, kann die Krankheit bisweilen sehr schwer verlaufen. Es gibt derzeit weltweit keine Hinweise für eine fortgesetzte Mensch-zu-Mensch-Übertragung mit Aviären Influenzaviren.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gibt es für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleischanteil von infizierten Tieren bislang keine Belege.

Tierseuchenverbund berät über weitere Maßnahmen 

Innerhalb des Tierseuchenverbundes, dem der Landkreis Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße und der Rhein-Pfalz-Kreis angehören, werden derzeit Maßnahmen und ein gemeinsames Vorgehen beraten. Auch im Rhein-Pfalz-Kreis und im Kreis Südliche Weinstraße gibt es inzwischen bestätigte Ausbrüche.

Weitere Informationen, gerade auch dazu, wie Menschen mit privaten, kleinen Tierhaltungen sich verhalten sollen, gibt es auf www.kreis-bad-duerkheim.de/vogelgrippe.