- Aktuelles
- Bürgerservice
- Landkreis
Kurzzeitkennzeichen beantragen
- Leistungsbeschreibung- Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug 
 Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
 Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
 Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 5 Tage ab dem Tag der
 Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
 rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
 Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.- Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein 
 Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:- 
  es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
  
 eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
 Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
- 
  für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
  
 über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
 (Hauptuntersuchungsbericht) und
- 
  es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
  
 bestehen.
 - Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder 
 Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
 nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
 der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
 nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
 Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
 Kurzzeitkennzeichen fahren.- Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder 
 Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
 Fahrt:- zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
- in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
- in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.
 - Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft 
 wurden.
- 
  es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
  
- Verfahrensablauf- Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte 
 Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:- Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
- der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
- Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
- Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 10,20 EUR zu Ihrem Termin mit.
- Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.
 - Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des 
 Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
 unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
 direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
 drucken lassen können.- Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland 
 gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
 zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
 empfangsberechtigte Person nennen.
- Welche Unterlagen werden benötigt?- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- 
  Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
  
 COC) oder
- Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
- gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
- bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
 
- Welche Gebühren fallen an?- EUR 10,20 - Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde. 
- Welche Fristen muss ich beachten?- Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 5 Tage gültig. 
- Rechtsgrundlage